Freisinnige
Freiheit, Wohlstand, Sicherheit
Wofür wir stehen

Parteiprogramm

November 2024

1. Es reicht! Es braucht einen Kurswechsel

Seit 1995 hat sich Österreich zum Schlechteren verändert. Es nur gab nur wenige sinnvolle Reformen (primär in der Schüssel-Ära von 2000 – 2006).

Eine Bundesregierung nach der anderen hat das Steuergeld aus dem Fenster geworfen und ansonsten die Dinge immer mehr aus dem Ruder laufen lassen:

  • man hat auf EU-Ebene praktisch jedem Unsinn zugestimmt;
  • man hat zugelassen, dass Österreich mit illegalen Migranten überschwemmt wird;
  • man hat bereitwillig beim Aushöhlen der Neutralität mitgewirkt, obwohl man sich bei Sonntagsreden zu dieser bekennt;
  • man hat zugelassen, dass die Verbote und Vorschriften der EU überwuchern, dass unsere Freiheit und demokratische Selbstbestimmung immer mehr reduziert wurden und wir wirtschaftlich immer mehr belastet wurden;
  • man hat auch nichts getan, um die hausgemachte, österreichische Bürokratie abzubauen,
  • man hat Schritt für Schritt die Staatsausgaben, die Steuerlast und die Staatsverschuldung erhöht;
  • man hat es verabsäumt, das Pensionssystem zu modernisieren und an die demografischen Veränderungen anzupassen;
  • man sieht zu wie das Gesundheitssystem überlastet und der Mangel an Kassenärzten immer dramatischerer wird, wodurch sich immer mehr Bürger genötigt sehen, Geld für private Zusatz-Krankenversicherungen auszugeben, obwohl sie ohnehin irrwitzig hohe Steuern und Abgaben bezahlen müssen, um das staatliche System zu finanzieren;
  • man sieht zu wie öffentlichen Schulen immer schlechter werden, wodurch sich immer mehr Bürger genötigt sehen, Geld für Privatschulen auszugeben;
  • man hat zugestimmt, dass das EU-Budget immer mehr ausgedehnt wird und dass die EZB massiv Staatsanleihen kauft, was die Inflation befeuert hat und den Euro zu einer Weichwährung gemacht hat, die in den 25 Jahren seit ihrer Einführung gegenüber dem Schweizer Franken mehr als 40% an Wert verloren hat;
  • man hat auch zugelassen, dass der sogenannte Green Deal und die Russland-Sanktionen die Energie massiv verteuert haben;
  • man hat zugelassen, dass mit dem Digital Services Act (DSA) die Meinungsfreiheit reduziert wird;
  • man hat zugelassen, dass mit dem Media Freedom Act der EU die Medienfreiheit eingeschränkt wird;
  • man lässt zu, dass die Agrar-Planwirtschaft der EU immer mehr bäuerliche Betriebe ins wirtschaftliche Aus befördert, wodurch seit dem EU-Beitritt Grad der Selbstversorgung Österreichs mit Lebensmitteln massiv gesunken ist.

2. Der Kurswechsel, den wir meinen

Wir stehen auf allen Ebenen für Freiheit und Selbstbestimmung. Der Staat muss die Freiheit und Selbstbestimmung der Bürger sicherstellen. Österreich sollte sich nicht internationalen Organisationen wie der EU, der NATO oder der UNO unterwerfen. Die Neutralität ist wieder in vollem Umfang einzuhalten.

Auf dem Boden der Freiheit gedeiht der Wohlstand. Der Wohlstand der österreichischen Bürger muss wieder eine zentrale Priorität der Politik werden. Wir wollen so viel Sozialstaat wie nötig, damit kein Bürger unter die Räder kommt, aber der Sozialmissbrauch muss konsequent unterbunden werden, denn er geht zu Lasten der Steuerzahler. Der Sozialstaat darf auch nicht zu Untätigkeit verleiten, vielmehr muss sichergestellt sein, dass sich Leistung lohnt. Steuern sind ein notwendiges Übel, das möglichst klein zu halten ist. Das Privateigentum ist eine zentrale Säule des Wohlstandes, es muss daher besonders geschützt werden.

Österreich muss Österreich bleiben, wir treten für den Erhalt der österreichischen Identität und der österreichischen Traditionen ein. Die österreichische Identität wird zunehmend durch die unkontrollierte Massenzuwanderung untergraben. Der mit der Massenzuwanderung nach Österreich eingedrungene Islamismus ist die größte Bedrohung für unsere Freiheit und Sicherheit. Österreich muss wieder selbst darüber entscheiden können, wer nach Österreich zuwandert. Ohne Souveränität geht Österreich zugrunde.

Der Staat soll den Bürger nicht bevormunden, sondern sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren und dem Bürger dort Sicherheit geben, wo es nötig ist:

  • jeder Bürger soll sich jederzeit und überall, sicher und frei im Land bewegen können, ohne Kriminelle fürchten zu müssen,
  • das Privateigentum und die Privatsphäre müssen geschützt werden,
  • der Bürger muss zu seinem Recht kommen,
  • die Grenzen müssen gesichert werden,
  • der Bürger muss sich darauf verlassen können, dass auch öffentliche Schulen überall im Land hochwertig und sicher sind,
  • die Gesundheit der Bürger darf nicht von einer Zusatzversicherung abhängen und
  • der Bürger muss sich darauf verlassen können, dass die Pensionen auch in Zukunft sicher sind.

Damit unsere Demokratie besser funktioniert, sollten wir sie weiterentwickeln, insbesondere sind die direkte Demokratie, die Rechtssicherheit und die Gewaltentrennung zu stärken. Im Kampf gegen Korruption und Freunderlwirtschaft braucht es einen gläsernen Staat, aber keinen gläsernen Bürger.

Tier-, Natur- und Umweltschutz und gesunde Lebensmittel sind wichtige Anliegen. Dies kann durch kluge Regelung auf Bundes- und Landesebene besser erreicht werden, als durch weltfremde, zentralistische Vorschriften der EU.

3. Verhältnis Staat-Bürger & Bürokratie-Abbau

  • Der Staat muss dem Bürger dienen, er soll ihn nicht bevormunden.
  • Die Regelungsdichte und die Bürokratie sollen minimiert werden. Der Staat soll nicht mehr regeln als unbedingt nötig, Gesetze sollten im Zweifelsfall mit einem Ablaufdatum ersetzt werden.
  • Grundsätzlich soll der Staat nicht Teilnehmer am Wirtschaftsprozess, sondern strenger, unabhängiger Schiedsrichter sein. Der Staat soll sich als Wirtschaftstreibender weiter zurückziehen und Privatisierungen ausweiten, z.B.:
    • Das Schienennetz soll in öffentlicher Hand bleiben, nicht jedoch Güter- oder Personenverkehrsunternehmen.
    • Das Stromnetz soll in öffentlicher Hand bleiben, nicht jedoch Strom produzierende Unternehmen.
    • Abschaffung der ORF-Steuer und Privatisierung des ORF.
  • Beseitigung der Zwangsmitgliedschaften in den Kammern.
  • Recht auf Selbstständigkeit: jede Person in Österreich soll frei entscheiden dürfen, ob sie als selbständiger Auftragnehmer, freier oder echter Dienstnehmer tätig wird. ÖGK und Finanzamt sollen nicht mehr darüber entscheiden dürfen. In Zukunft sollen nur mehr die betroffenen Auftragnehmer bzw. freien Dienstnehmer auf Anstellung klagen dürfen.
  • Beseitigung und Überarbeitung von schwammigen und wenig durchdachten Gesetzen, die Rechtsunsicherheit schaffen und Behördenwillkür ermöglichen, z. B.: Abschaffung des § 1 Abs. 3 des Konsumentenschutzgesetzes, der vorsieht, dass Unternehmer in der Gründungsphase als Konsumenten angesehen werden.
  • Die Gewerbeordnung soll massiv entrümpelt werden.
  • In der Verfassung soll eine wirksame Staatsschuldenbremse verankert werden.
  • Zusätzlich zur gewachsenen österreichischen Bürokratie haben wir in den letzten Jahr die EU-Bürokratie dazubekommen. Hier ein kleiner Auszug schädlicher Richtlinien und Verordnungen der EU, die wieder abgeschafft werden sollten:
    • Datenschatzgrundverordnung
    • Digital Services Act
    • Euro7-Abgasnorm
    • Free Media Act
    • Gebäuderichtlinie
    • Grundrechtecharta
    • Lieferkettenrichtlinie
    • Sozialcharta
    • Taxonomie, die Unternehmen zum Erstellen von Klimaschutz-Berichten verpflichtet und Projekten, die nicht dieser Taxonomie entsprechen, eine Bankfinanzierung erschweren soll.
    • Verbrennerverbot
    • Vorschluss-Kappen-Vorschrift für Getränkeverpackung
    • Wirtschaftliche-Eigentümer-Registergesetz

4. Demokratie und Verfassung

Österreich hat eine mehr als 100 Jahre alte, post-monarchische Verfassung, die völlig verrümpelt wurde, weil eine Unzahl von Bestimmungen hinzugefügt wurden, die nichts in einer Verfassung zu suchen haben. Zusätzlich wurde die Verfassung um sogenannte Staatszielbestimmungen erweitert, die einander z.T. widersprechen, die Staatszielbestimmungen führen darüber hinaus dazu, dass Gerichte Politik machen. Die Gewalttrennung ist nicht gewährleistet, neue Parteien sind mit gewaltigen Hürden konfrontiert und die direkte Demokratie führt ein Schattendasein.

Es reicht nicht, die Verfassung zu entrümpeln, sie muss völlig neu gedacht werden und der Entwurf einer neuen Verfassung ist dem Volk zur Abstimmung vorzulegen. Die neue Verfassung soll schlank und verständlich geschrieben sein, sie soll sich darauf beschränken die Spielregeln der Demokratie und das Zusammenspiel ihrer Institutionen zu regeln. Eine solche einfachere Verfassung würde zu mehr Klarheit und Rechtssicherheit führen.

Die neue Verfassung sollte jedenfalls folgende Elemente umfassen:

  • Die immerwährende Neutralität;
  • Die österreichische Verfassung muss immer Vorrang vor internationalen Vereinbarungen haben, inklusive EU-Recht, EMRK und UN-Charta;
  • Zwecks Stärkung der Gewaltentrennung sollten Gesetzesvorschläge nur mehr durch Nationalratsabgeordnete oder eines Drittels der Mitglieder des Bundesrates eingebracht werden können, nicht mehr durch die Bundesregierung;
  • Der Bundeskanzler soll nicht mehr im Zuge von Hinterzimmer-Verhandlungen gekürt werden, stattdessen soll nach amerikanischem Vorbild gleichzeitig mit dem Nationalrat auch der Bundespräsident gewählt werden, der auch Regierungschef sein soll (d.h. die Ämter von Bundespräsident und Bundeskanzler würden zusammengeführt). Dieser direkt gewählte Präsident sollte, wie in den USA, nur mit 2/3-Mehrheit durch das Parlament abgesetzt werden können (im Zuge eines Amtsenthebungsverfahrens), umgekehrt sollte dieser Präsident nicht mehr die Kompetenz haben den Nationalrat auflösen und Neuwahlen ansetzen, auch dadurch würde auch die Gewaltentrennung massiv gestärkt;
  • Es soll eine direkte Demokratie nach schweizerischem Vorbild eingeführt werden;
  • Eigenverantwortlicher Föderalismus nach schweizerischem Vorbild, die Kompetenzen von Bund, Ländern und Gemeinden sollten entwirrt werden;
  • Die derzeit in der Verfassung verankerten Zwangsmitgliedschaften in den Kammern sollen nicht mehr Teil der Verfassung sein (und idealerweise überhaupt abgeschafft werden);
  • Zukünftige Verfassungsänderungen sollen eine Volksabstimmung erfordern.

5. Neutralität

Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU steht im Widerspruch zur Neutralität, deshalb sollte Österreich aus dieser aussteigen.

Ebenso im Widerspruch zur Neutralität (und zum Staatsvertrag) steht die Teilnahme an NATO-Programmen wie Sky-Shield. Deshalb sollte Österreich von einer Teilnahme absehen.

6. Selbstbestimmung

Die Selbstbestimmung und die Forderung nach weniger staatlicher Bevormundung ziehen sich wie ein roter Faden durch viele Bereiche dieses Programmes. Deshalb führen wir hier nur einige Punkte separat an.

Zur Selbstbestimmung gehört insbesondere auch die Vertragsfreiheit in allen Bereichen, z.B. bei Mietverträgen: bei neu abgeschlossenen Mietverträgen soll nur mehr das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch), nicht mehr das Mietrechtsgesetz Anwendung finden, derzeit ist dies nur bei Wohneinheiten der Fall, die nach 1945 geschaffen wurden. Dieses mehr Vertragsfreiheit würde dazu führen, dass Investitionen in den Altbau wieder wirtschaftlicher werden würden, womit ein entscheidender Beitrag zum Erhalt der historischen Bausubstanz geleistet werden würde.

Vermögen kann nur erhalten bzw. vermehrt werden, wenn Veranlagungsfreiheit besteht, insbesondere auch bei der privaten Pensionsvorsorge (vgl. Kap. Sozialversicherung). Überschießende Anlegerschutzbestimmungen schaden mehr als sie nutzen (z.B. bei der mündelsicheren Veranlagung), sie sollten daher überarbeitet werden.

7. Schutz des Privateigentums

Bargeld schützt vor Enteignung per Knopfdruck, vor Enteignung mittels Negativzins und vor einem Überwachungsstaat. Das Bargeld wird nur erhalten bleiben, wenn es gebräuchlich bleibt, daher sind alle gesetzlichen Bestimmungen abzulehnen, die Nutzung von Bargeld darf einschränken oder erschweren würden. Es ist gesetzlich eine Pflicht zur Annahme von Bargeld zu verankern (mit Ausnahmen im Sinne der Verhältnismäßigkeit).

Mit der Gebäuderichtlinie zielt die EU darf ab, die Eigentümer von Gebäuden zu massiven, auch unwirtschaftlichen Investitionen zwingen. Das ist ein Anschlag auf das Privateigentum, sie muss daher wieder abgeschafft werden. Generell sollen die überschießenden, kostentreibenden Auflagen für Gebäude durchforstet werden. Die Freiheit bei der Wahl der Heiztechnologie muss gewahrt bleiben.

Mit der EU-Flottenverordnung wurde eine Elektroauto-Quote beschlossen, die Benzin- und Diesel-getriebene Autos schrittweise verteuern wird. Ab 2035 gilt in der EU gar das sogenannte Verbrennerverbot, d.h. es dürfen nur mehr Elektroautos verkauft werden. Der Autokäufer bei der Wahl des Antriebes frei entscheiden können und soll auch nicht steuerlich diskriminiert werden.

Wiedereinführung der Spekulationsfristen: bei Wertpapieren sollen Wertsteigerungen nach einem Jahr von der Kapitalertragssteuer befreit werden, bei Immobilien nach 10 Jahren, denn ohne einer Spekulationsfrist, muss bei längerfristigen Investitionen eine Steuer auf die Inflation abgeführt werden.

8. Leistbares Wohnen, leistbares Eigentum

Der Wohnbau in Österreich verteilt sich auf den durch und durch politischen kommunalen Wohnbau, den politiknahen, sogenannten gemeinnützigen Wohnbau und auf marktwirtschaftlich finanzierte, private Wohnbauträger. Letztere werden rechtlich gegenüber dem kommunalen Wohnbau und den gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften benachteiligt. Diese Diskriminierung des privaten Wohnbaus soll beendigt werden.

Die sogenannten gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften sind politiknahe, was man oft schon an den Führungskräften leicht erkennen kann. Vielfach werden Genossenschaftsmietern keine Genossenschaftsanteile angeboten, was dazu führt, dass selbst große Wohnbaugenossenschaften, die tausende Wohnungen besitzen, oft nur recht wenige Genossenschafter haben. Vielfach verzichten Genossenschaftsmieter auf ihr Recht ihre Wohnung zu erwerben, Berichten zufolge wird den Mietern die Nutzung der Kaufoption geradezu ausgeredet. Die Miet- und Kostenabrechnungen von Wohnbaugenossenschaften sind selbst für wirtschaftlich gebildete Menschen oft nur schwer nachvollziehbar. Wir wollen die Genossenschaftsmieter stärken: eine neue Bundesberatungsstelle soll die Mieter nur hinsichtlich Miet- und Kostenabrechnungen beraten, sondern auch beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen und Wohnungen.

Das Mietrechtsgesetz ist ein Relikt aus der Nachkriegszeit, es gilt nur für Wohneinheiten, die vor 1945 geschaffen wurden und hat zur Folge, dass Investitionen in Altbauten für deren Eigentümer kaum mehr wirtschaftlich sind. Bei neu abgeschlossenen Mietverträgen soll so wie im Neubau nur mehr das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) zur Anwendung kommen. Dieses mehr an Vertragsfreiheit würde dazu führen, dass Investitionen in den Altbau wieder wirtschaftlicher werden würden, womit ein entscheidender Beitrag zum Erhalt der historischen Bausubstanz geleistet werden würde. Der Mietadel sollte abgeschafft werden: Mietverträge sollten nicht vererbt werden können und Vermieter sollten das Möglichkeit erhalten, Mietverträge mit angemessener Frist zu kündigen (so wie in der Schweiz). Damit würde viele, kaum genutzte Mietwohnungen wieder auf den Markt kommen.

Die sogenannte KIM-Verordnung der Finanzmarktaufsicht macht den Banken überschießende Vorschriften, die die Vergabe von Krediten für den Wohnungs- und Hauskauf erschwert. Sie sollte wieder abgeschafft werden, damit der Erwerb von Eigentum wieder einfacher wird.

9. Schutz der Privatsphäre

Die privaten Angelegenheiten der Bürger gehen den Staat nichts an, die Privatsphäre soll maximal geschützt werden. Hier beispielsweise einige Positionen zum Schutz der Privatsphäre:

  • Schutz des Bargeldes (vgl. Kap. „Schutz des Privateigentums“),
  • Wiedereinführung des Bankgeheimnisses (Wiederherstellung des Zustandes vor der Reform von 2014),
  • Abschaffung der automatischen Übermittlung von Auto-Daten an die Behörden, wie sie in der ISA-Verordnung der EU für alle ab 6. Juli 2022 verkaufte Autos vorgesehen ist,
  • Nein zum von der EU-Kommission vorangetriebenen Vermögensregister
  • Nein zur von der EU geplanten Einführung der digitalen Identität.

10. Gläserner Staat, gläserne NGOs

Wir brauchen keinen gläsernen Bürger, aber im Kampf gegen die Korruption einen gläsernen Staat. Nach slowakischem Vorbild sollen alle Verträge des Staates mit seinen Lieferanten im Internet veröffentlicht werden.

Der Staat soll keine Güter mehr freihändig veräußern, sondern nur mehr im Rahmen von Versteigerungen.

NGOs sind in der letzten Jahren zu einflussreichen politischen Akteuren geworden. Politisch aktive NGOs sollen daher hinsichtlich Finanzierung und Rechenschaftspflichten denselben Regeln unterliegen wie politische Parteien.

11. Sparsamer Staat, niedrige Steuern

Der Staat sollte dem Bürgern weniger Steuern und Abgaben abnehmen, mit dem Steuergeld besser und effizienter wirtschaften und Sozial- und Subventionsmissbrauch unterbinden.

  • Flatax wie in Estland: für Private und Unternehmen soll einen einheitlichen Steuersatz in Höhe von 20 Prozent geben.
  • Die Doppelbesteuerung von Unternehmern ist abzuschaffen, daher sind die Ausschüttungen von inländischen Kapitalgesellschaften an Steuerinländer von der Kapitalertragssteuer befreit sein (so wie in der Slowakei).
  • Aus der 2/3-Abschaffung der kalten Progression soll die vollständige Abschaffung werden, d.h. der Steuerfreibetrag ist jährlich an die Inflation anzupassen.
  • Derzeit gibt es eine Gemeinsame Prüfung Lohnabgaben und Beiträge (GPLB) durch ÖGK und Finanzamt. Diese Stelle ist voll ins Finanzamt zu integrieren. Folglich würden Betriebsprüfungen zukünftig nur mehr durch das Finanzamt erfolgen. Dadurch würden Doppelgleisigkeiten beseitigt werden. Die ÖGK würde dann die Beiträge auf Basis der Erhebungen des Finanzamtes vorschreiben, sowie dies bei anderen Sozialversicherungsträgern bereits der Fall ist. Das Inkasso von Beiträgen zur Krankenversicherung, Pensionsversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung u.a. durch die ÖGK kostet derzeit ca. € 300 Mio. pro Jahr. Das Finanzamt könnte das Inkasso gemeinsam mit diversen Steuern viel günstiger erledigen.
  • Aktivierung eigener Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen ermöglichen: Großunternehmen haben die Wahl nach IFRS (International Financial Reporting Standards) oder nach UGB (Unternehmensgesetzbuch) zu bilanzieren. Auch KMUs sollen dieses Wahlrecht erhalten. IFRS-Bilanzen sind zwar in der Erstellung teurer, ermöglichen jedoch z. B. die Aktivierung von F&E-Aufwendungen, wodurch F&E-intensive Unternehmen nicht nur eine Überschuldung vermeiden können, sondern auch deutlich leichter Zugang zu Finanzierungen erhalten.
  • Die Bildung von Rückstellungen Investitionen und technische Neuentwicklungen soll zulässig werden. Der Kapitalstock von Unternehmen veraltert. Derzeit dürfen Unternehmen keine Rückstellungen für notwendige Ersatzinvestitionen und notwendige zukünftige Neuentwicklungen ihrer technischen Produkte bilden. Damit rechnen sich die Unternehmen reicher als sie tatsächlich sind. Sollten die entsprechenden Sach- oder Entwicklungsinvestitionen nicht im geplanten Zeitraum vorgenommen werden, so sind diese Rückstellungen wieder gewinnerhöhend aufzulösen.
  • Die CO2-Steuer und der Klimabonus sollten wieder abgeschafft werden, die Mineralölsteuer bewirkt ohnehin eine sehr hohe Besteuerung von CO2-Emissionen.
  • Die NoVA und die motorbezogene KfZ-Steuer sollten abgeschafft werden, im Gegenzug sollten die steuerlichen Privilegien und die Subventionierung von Elektroautos sollte beendet werden.

Steuersenkungen müssen natürlich auch finanziert werden, wir schlagen folgende Gegenfinanzierungen vor:

  • Menschen mit mittleren Einkommen würden dank Abschaffung der mittleren Einkommenssteuer wieder mehr Arbeiten (61% der Personen, die geringfügig oder Teilzeit arbeiten, geben an, dass sie mehr arbeiten würden, wenn netto mehr übrig bleiben würde)
  • Subventionsabbau
  • Bekämpfung von Sozialmissbrauch
  • Abschaffung der Arbeitslosenversicherung, d.h. die Sozialhilfe der Bundesländer wäre das verbliebene soziale Netz
  • Kerosin (= Treibstoff für Flugzeuge) sollte so wie andere Treibstoffe der Mineralölsteuer und der Umsatzsteuer unterliegen, es ist nicht einzusehen, dass Flugreisende weniger besteuert werden als Bürger, die mit dem Auto zur Arbeit fahren.
  • Pensionsreform
  • Gesundheitsreform
  • Föderalismusreform

12. Sozialversicherung

Auch bei der Sozialversicherung stehen wir für weniger Staat und mehr Eigenverantwortung:

  • Bei der Kranken- und Unfallversicherung soll die Pflichtversicherung durch eine Versicherungspflicht ersetzt werden (freie Wahl des Anbieters). Schon heute können Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftstreuhänder und Ärzte zwischen einer ASVG-Versicherung, einer SVS-Versicherung oder einer privaten Versicherung wählen. Zukünftig sollen alle Krankenversicherten dieses Wahlrecht haben. So wie in der Schweiz sollten die Versicherten einmal jährlich die Krankenversicherung wechseln können.
  • Bei der Pensionsversicherung soll es wie in der Schweiz nur mehr eine nationale Pensionskasse geben, die mittels Umlagesystem die erste Säule der Pensionsversicherung bilden soll, wobei diese schlanker gestaltet werden soll: in der Schweiz beträgt der Beitrag zur Pensionsversicherung ca. 10% des Einkommens. Da es keine staatlichen Zuschüsse zur Pensionsversicherung geben soll, müssten die Beiträge bei Finanzierungsbedarf angehoben und bei Überschüssen gesenkt werden. Der Staat kann auf die Entwicklung durch Anhebung oder Senkung des gesetzlichen Pensionsalters und durch Änderung der Abschläge für den vorzeitigen Pensionsantrag Einfluss nehmen. Das prozentuelle Ausmaß von Pensionserhöhungen sollte in Zukunft aber für Pensionsempfänger gleich sein.
  • Zum Ausgleich der verschlankten staatlichen Pensionsvorsorge, sollte die privat Vorsorge deutlich gestärkt und flexibilisiert werden. Es soll die Möglichkeit eines persönlichen Pensionsfonds mit einer Rechtspersönlichkeit geschaffen werden. Die steuerreduzierenden Einzahlungen in den persönlichen Pensionsfonds sollen variabel gestaltet sein (wie in der Schweiz soll man frei entscheiden können, wie viel man im jeweiligen Jahr vorsorgt), bei der Veranlagung der Mittel soll man frei sein, die steuererhöhenden Auszahlungen aus dem persönlichen Pensionsfonds können die Pensionisten frei gestalten (nach Pensionsantritt).

13. Gesundheit

  • Auch im Bereich der Gesundheit sollte die Selbstbestimmung gelten, die Bürger sollten nicht zu medizinischen Eingriffen genötigt werden, die sie ablehnen, daher ist auch eine Impfpflicht oder eine Diskriminierung von Ungeimpften abzulehnen: mein Körper, meine Entscheidung.
  • Wahlfreiheit bei Kranken- und Unfallversicherung (vgl. Kap. Sozialversicherung): meine Versicherung, meine Entscheidung.
  • Der Gesundheitstourismus auf Steuerzahler-Kosten ist eine enorme Belastung für unser Gesundheitssystem. Daher sollten die Gesundheitsleistungen erst nach 12monatiger Versicherungsdauer kostenlos bezogen werden können. Zuwanderer, die in den Arbeitsmarkt zuwandern, können sich für eine private Krankenversicherung entscheiden und mittels Einzahlung der Prämie für das erste Jahr sofort die Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen.
  • Gesundheitsfinanzierung mittels Leistungsentgelten: egal ob Krankenhäuser in privatem oder öffentlichen Eigentum stehen, sie sollen keine Finanzierung seitens der öffentlichen Hand erhalten, sondern sich ausschließlich durch Leistungsentgelte finanzieren. Damit wird eine effiziente Nutzung der Kapazitäten sichergestellt.
  • Ärzte sollen unbeschränkt Ärzte, Pfleger und angehöriger anderer medizinischer Berufsgruppen (wie z.B. Diätologen) anstellen dürfen. Sie sollten bei der Wahl der Gesellschaftsform frei sein, an Gesundheits-Dienstleistungsunternehmen von Ärzten soll auch Nicht-Ärzte Unternehmensanteile halten dürfen. Selbständige Pfleger sollen künftig in der Wirtschaftskammer vertreten sein und zwar in der Fachgruppe der Gesundheitsberufe.
  • Unbeschränkte Niederlassungsfreiheit für Ärzte und Pharmazeuten.
  • Freie Verschreibbarkeit aller in Österreich registrierten Arzneimittel.

14. Zuwanderung & Asyl

Ein unseliges Zusammenspiel der Zusatzvereinbarung der Genfer Flüchtlingskonvention von 1967, des EU-Recht und der EMRK haben das Asyl-Recht zur Standard-Zuwanderungsschiene für Minderqualifizierte und Islamisten verkommen lassen.

Österreich muss wieder die Kontrolle über die Zuwanderung übernehmen. Wie in Australien soll die Zuwanderung einer beschränkten Anzahl von gut integrierbaren, benötigten Fachkräften möglich sein, illegale Einwanderung und Asyl-Missbrauch sollten aber nicht länger toleriert werden.

Asyl ist Schutz auf Zeit, es sollte regelmäßig überprüft werden, ob das Schutzbedürfnis noch besteht. Straffälligkeit soll zum Verlust des Aufenthaltstitels und nach Verbüßung einer eventuellen Haftstrafe zu Abschiebung führen. Der Familiennachzug sollte beendet werden, die Zusatzvereinbarung der Genfer Flüchtlingskonvention von 1967 sollte aufgekündigt werden.

Um illegale Einreisen zu unterbinden, sollte Österreich seine Grenzen so konsequent sichern wie Israel. Um zu vermeiden, dass man sich einen Aufenthaltstitel einfach ersitzen kann, sollte eine zeitlich unbefristete Schubhaft wie in Japan ermöglicht werden.

Österreich sollte eine Obergrenze von 10 Millionen Einwohnern nicht überschreiten (die Anzahl der Einwohner lag Anfang 2024 bei 9,2 Millionen).

15. Familie

Die Familie ist auf Grundlage christliches und sozialer Werte, die kleinste, aber auch die wichtigste menschliche Gemeinschaft. Die basiert auf der Liebe und darauf, dass man Verantwortung füreinander übernimmt. Diese Übernahme von Verantwortung sollte auch entsprechend gefördert werden, daher fordern wir einen Eheabsetzbetraganalog zum Alleinverdienerabsetzbetrag, so wie beim Familienbonus sollen die Eheleute können jährlich frei vereinbaren können, wer welchen Teil des Absetzbetrages steuerlich ansetzen kann. Auch die gegenseitige Unterstützung der Generationen muss anerkannt und honoriert werden, daher sollte das Pflegegeld jährlich valorisiert werden.

Der Staat hat ein kinderfreundliches Klima zu gewährleisten, um einer Überalterung der Gesellschaft vorzubeugen und eine optimale Entwicklung der Kinder zu ermöglichen. Das kinderfreundliche Klima wird durch steuerliche, arbeitsrechtliche, sozialpolitische und bildungspolitische Maßnahmen geschaffen. Kinder dürfen nicht einen Schritt in Richtung Armut bedeuten, Eltern sollen deshalb weniger Steuern bezahlen als Kinderlose mit gleich hohem Bruttoeinkommen. Der Familienbonus ist daher ein sinnvolles Instrument, dieser soll jährlich valorisiert werden. Er soll auch flexibilisiert werden,  derzeit können nur Vater und Mutter nur unter sich ausmachen, wer den steuerlichen Vorteil aus dem Familienbonus nutzen können soll. Wir fordern, dass Vater und Mutter auch vereinbaren können, dass dieser Nutzen auf Großeltern, Onkeln oder Tanten übergeht. Das kann insbesondere für junge, noch nicht berufstätige Eltern relevant sein, die auf die finanziellen Unterstützung durch Großeltern, Onkeln oder Tanten angewiesen sind.

Die Aufgabenverteilung innerhalb der Familien ist den Familien zu überlassen. Es gibt kein „richtiges“ Modell. Der Staat hat Rahmenbedingungen zu schaffen, die allen Modellen entsprechenden Freiraum geben. Familienarbeit muss denselben Stellenwert genießen wie Berufstätigkeit.

Abtreibungen sind kein Verhütungsmittel danach, sie sind eine menschliche Tragödien. Es ist ethisch problematisch, dass die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftsabbruchs-Beratung vom selben Arzt durchgeführt werden kann, der die Abtreibung durchführt und somit an dieser verdient. Diese Beratung sollte von jener qualifizierten, neutralen Stelle durchgeführt, die der betroffenen Frau ehesten geeignet erscheint, sie bei dieser schwerwiegenden und unwiderruflichen Entscheidung unterstützen zu können. Schwangerschaftsabbrüche und deren Motive sollten statistisch erfasst werden, selbstverständlich anonym. Es geht uns explizit nicht darum die Entscheidungsfreiheit der Frauen zu beschneiden, sondern darum Erkenntnisse für die bestmögliche Unterstützung der Frauen zu gewinnen.

Ein gut ausgebautes Netz von Kindergärten unterstützt nicht nur die berufliche Laufbahn der Eltern, sondern wirkt sich auch positiv auf die kindliche Entwicklung aus. Die Rahmenbedingungen für ein ausreichendes Angebot an Kindergartenplätzen mit elternfreundlichen Öffnungszeiten sind daher zu schaffen, wo nicht bereits vorhanden. Ähnliches gilt für die Nachmittagsbetreuung von Schülern.

Die automatische gemeinsame Obsorge soll auch bei unverheirateten, getrennt lebenden Eltern die Regel sein, sofern beide Eltern Interesse zeigen, Verantwortung zu übernehmen. Von dieser Regel soll im Hinblick auf das Kindeswohl nur in Ausnahmefällen abgewichen werden.

Kinder sind mit allen Mitteln vor seelischem und körperlichem Missbrauch zu schützen. Als Missbrauch ist alles einzustufen, was potentiell seelische oder körperliche Schäden verursachen kann, so ferne diese Eingriffe nicht aus medizinischen Gründen notwendig sind.

Geschlechtsbezogene Benachteiligungen (z. B. durch Jugendämter oder Familiengerichte) sind daher abzulehnen. In allen Berufsgruppen, die mit Kindern und Familien zu tun haben (Jugendämter, Familiengerichte, Schulen, Kindergärten), soll eine möglichst ausgewogene Mischung von weiblichen und männlichen Mitarbeitern gegeben sein, um Ausgewogenheit und Vielfalt zu gewährleisten.

16. Bildung

Der Zugang zu Schulen für alle Kinder kostenlos sein, die sich legal in Österreich aufhalten. Der Zugang zu Universitäten soll für Österreicher und ausländische Staatsbürger kostenlos sein, die in Österreich die Matura absolviert haben. Für Ausländer, die die Schule im Ausland absolviert haben, sollen die Universitäten kostenpflichtig sein. Für österreichische und ausländische Staatsbürger soll es an Universitäten Prüfungsgebühren geben, die ab dem zweiten Antreten bei einer Prüfung zu entrichten sind.

Schüler, die unzureichend Deutsch sprechen, sollten vor der Zulassung zum Regelunterricht Deutsch-Aufbau-Klassen besuchen, für Schüler die nicht aus europäischen oder amerikanischen Ländern, Israel, Japan, Südkorea, Taiwan, Singapur, Australien oder Neuseeland kommen, sollten zusätzlich Wertevermittlungskurse verpflichtend sein.

Die Schüler sollten weniger, aber besser lernen. Die Lehrpläne sind zu entrümpeln und zu modernisieren. Die Schüler sollten weniger Fakten auswendig lernen müssen, aber die die Dinge, die sie lernen, verstehen und lernen Dinge kritisch zu hinterfragen.

Die Lehrinhalte sollten lebensrelevanter werden, die Schüler sollten nach Abschluss der Matura Grundkenntnisse zu den Themen Finanzieren, Veranlagen und Versichern haben. Angesichts der schlechter gewordenen gesundheitlichen Zustandes junger Menschen sollten sie in der Schule mehr über gesunde Ernährung und das Immunsystem erfahren und sie sollten mehr Sport betreiben.

Der Satz „nicht für die Schule, sondern fürs Leben lernen wir“ sollte im 21. Jahrhundert endlich gelebte Realität werden.

Österreich sollte ein Bildungsscheck-Modell wie in den Niederlanden oder in Schweden ein: die Schulen und Kindergärten werden nicht direkt von der öffentlichen Hand finanziert, sondern die Eltern erhalten Bildungsschecks, die sie beim Kindergarten und der Schule ihrer Wahl einlösen können, egal ob öffentlich oder privat. Im Unterschied zu Schweden sollten Privatschulen aber einen Zuschlag zum Bildungsscheck einheben dürfen.

Ergänzend zur Zentralmatura soll es auch am Ende der achten Schulstufe eine zentrale Mittlere-Reife-Prüfung geben, die die Kenntnisse der Schüler überprüft (ähnlich den SAT-Tests in den USA). Damit wird auch die Leistungsfähigkeit der Schulen überprüft. Die Eltern sollen im Internet einsehen können, wie gut die Schüler der jeweiligen Schulen abschneiden (statistische Daten, nicht persönliche Daten der einzelnen Schüler).

Lehrer und Kindergärtner sollen auch in jenen Schulen und Kindergärten, die in öffentlichem Eigentum stehen, nach dem Dienstrecht für Privatangestellte angestellt werden. Die Direktoren sollen mit der Personalhoheit ausgestattet sein.

17. Banken

  • Banken sollen wieder wie ganz normale Privatunternehmen und nicht als staatsnahe Institutionen behandelt werden.
  • Staatliche Behörden sollen Banken nicht mittels überschießender Vorschriften und Interventionismus mikromanagen. Banken sollen wieder die Freiheit haben, innovativ zu sein und sich Wettbewerbsvorteile zu erarbeiten.
  • Bei Bankfusionen und –übernahmen im Inland muss nicht nur bedacht werden, dass keine marktbeherrschenden Stellungen erreicht werden dürfen, sondern auch, dass keine Konglomerate entstehen dürfen, die so groß sind, dass der Staat geneigt wäre diese im Ernstfall zu retten. („Too big to fail is too big to exist“).
  • Schaffung eines Banken-Konkursrechts für Banken nach schweizerischem Vorbild, um im Falle eines Falles eine geordnete Liquidierung einer Bank ohne dramatische Auswirkungen auf die übrige Wirtschaft zu ermöglichen.
  • Trennung von klassischem Bankgeschäft und Investmentgeschäft nach dem Vorbild des Glass-Steagall Act, der in den USA von 1933 bis 1999 für einen finanziell soliden Bankensektor gesorgt hat. Banken dürfen Eigenhandel und sonstige Eigeninvestments nicht mehr selbst, sondern nur mehr in ausgegliederten Investmentgesellschaften betreiben. Banken dürfen solche Investmentgesellschaften - unabhängig davon ob diese konzernintern oder -extern sind - nur noch in einem Ausmaß finanzieren, das sicherstellt, dass selbst im Konkursfall alle Investmentgesellschaften maximal 10% des Eigenkapitals der Bank ausfallsgefährdet wären. Investmentgesellschaften sollen weder Zugang zur Einlagensicherung noch zu Zentralbankgeld erhalten.
  • Bund, Länder und Gemeinden dürfen keine Anteile an Banken halten und auch nicht für solche haften.
  • Eine europäische Einlagensicherung (= Österreich haftet auch für Bankrisiken in anderen Ländern) ist abzulehnen.

18. Verkehr

Verkehr ist der Motor der Wirtschaft und des Wohlstandes. Der Transport von Personen und Gütern aller Art muss zeitsparend, effizient und kostengünstig sichergestellt werden, um es der Wirtschaft zu erlauben, sich bestmöglich zu entfalten und den Menschen die Zeit für die Bewältigung von Wegstrecken auf ein machbares Minimum zu verkürzen. Wir Freisinnige treten für die freie Wahl des Verkehrsmittels ein. Es soll jeder Person selbst überlassen werden, wie sie Wege zurücklegen möchte, mit welchen Mitteln sie Güter transportieren lassen will.

Die Förderung oder Bevorzugung ausgewählter Transportarten ist nicht Aufgabe des Staates. Dieser hat nur die Aufgabe, die Verkehrs-Infrastruktur in zeitgemäßem Umfang und Qualität sicherzustellen und für Kostenwahrheit im Verkehr zu sorgen.

Die überregionale Verkehrsplanung hat unter Berücksichtigung der Lebensqualität betroffener Anrainer und des Natur- und Landschaftsschutzes nach dem Stand der Wissenschaft, aber unter strikter Beachtung von Kosten, zu erfolgen.

Die Prüfverfahren für überregionale Verkehrs-Infrastrukturmaßnahmen müssen vereinfacht werden, die uferlosen und schwammigen Umwelt-Prüferfordernisse sind zu straffen. Das Gleiche gilt für das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz selbst, dessen Erfordernisse nicht nur in Hinblick auf Infrastrukturprojekte deutlich zu straffen sind.

Straßenzüge und Verkehrsbänder und Bahnstrecken, die bereits bestanden haben und wieder errichtet werden oder die in ihrer Leistungsfähigkeit, Trassierung und Infrastrukturbauten verbessert werden, bedürfen keinerlei weiterer behördlichen Genehmigungsverfahren, insbesondere keinerlei neuerlicher Umweltverträglichkeitsprüfung.

Der Errichter hat in diesen Fällen dafür einzustehen, daß die Bauten allen Anforderungen der Sicherheit, den Normen der Bauausführung und der Straßenverkehrsordnung / Eisenbahnbetriebsordnung genügen. Weitere Auflagen bestehen nicht.

Der Instanzenzug bei Neuerrichtungen ist auf eine einmalige Einspruchsmöglichkeit zu beschränken. Das jahrzehntelange Verzögern durch immer neue querulatorische Eingaben, mit dem wichtige Verkehrsprojekte verteuert und die Herstellkosten erhöht werden, muss unmöglich gemacht werden.

Straßenverkehr

Die staatlichen Behörden haben grundsätzlich Maßnahmen zu fördern, die der Flüssigkeit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs dienen. Ideologisch motivierte Beeinträchtigungen und Behinderungen des Straßenverkehrs (Ampelschaltungen, die den Verkehrsfluss vorsätzlich hemmen; Anbringung von Einbauten oder Gegenständen, die die Fahrbahn teilweise sperren) sind zu verbieten.

Das hochrangige Straßennetz ist entlang vielbefahrener Routen auszubauen, um Orte wo immer möglich vom Durchzugsverkehr zu entlasten.

Verkehrsbeschränkungen: es soll keine wie immer geartete Berechtigung der Länder geben, Verkehrsbeschränkungen gleich welcher Art auf Bundesstraßen, Schnellstraßen und Bundesautobahnen zu verhängen. Diese Maßnahmen sind ausschließlich dem Verkehrsminister vorbehalten.

Sofortiges Ende der inflationären Aushebelung der vom Gesetzgeber normierten Geschwindigkeit im Ortsgebiet durch willkürlich verhängte Zonen mit Geschwindigkeitsbeschränkung, die in 90% der Fälle einer reinen Behinderung der Autofahrer aus ideologischen Gründen dienen, jedoch in keinerlei Zusammenhang mit besonderer Gefährdung oder Hintanhaltung von Schäden gleich welcher Art durch den Verkehr stehen. Derartige Beschränkungen dürfen keinesfalls mehr als 10% der Straßenkilometer eines Ortsgebietes umfassen, da sie die Ausnahme zu bleiben haben, wie auch in der StVO vorgegeben.

Schienenverkehr

Die Schieneninfrastruktur hat, soweit sie vom Staat errichtet wurde, in staatlicher Hand zu verbleiben. Die Abgabe an Dritte (z.B. „Sell and Lease back-Abkommen“ ist verboten). Umgekehrt muss alles, was privat errichtet wurde auch privat bleiben. Der Staat darf für Kosten privater Betreiber nicht aufkommen. Die Güter- und Personenverkehrsdienstleistungsgesellschaften der ÖBB sollen privatisiert werden.

Binnenschifffahrt

Der Transport auf Wasserstraßen ist hinsichtlich seiner externen Kosten von etwa 0,15 ct. / tkm am effizientesten. Wasserstraßen „verbrauchen“ auch keine Landschaft, Schüttgüter können zu günstigsten Konditionen transportiert werden.

Österreich hat mit der Donau eine internationale Binnenwasserstraße hoher Leistungsfähigkeit in der Hand.

Es ist sicherzustellen, dass auf der österr. Donau die von den Vor- (Main-Donau Kanal) und Nachlaufstrecken normierte Fahrrinnentiefe eingehalten wird und ein reibungsloser Ablauf der Schiffstransporte sichergestellt ist.

Luftverkehr

Die Anbindung an das internationale Luftverkehrsnetz ist für moderne Volkswirtschaften essentiell. Der Betrieb und Ausbau von Flughäfen hat daher den gleichen Stellenwert, wie der Ausbau der sonstigen Verkehrsinfrastruktur. Die Überwachung und Regelung des Luftverkehrs sind eine Aufgabe unter staatlicher Aufsicht. Es ist jedoch nicht Aufgabe des Staates, Flughäfen zu errichten oder zu betreiben, Eigentümer oder Teilhaber eines Flughafens zu sein.

Projekte zum Ausbau oder zur Modernisierung bestehender Flughäfen sind zu erleichtern. So braucht der Flughafen Wien dringend eine dritte Piste, deren Bau durch eines absurdes Endlosverfahren seit vielen Jahren verschleppt wird.

19. Landwirtschaft

Die Agrarpolitik der EU ist ein planwirtschaftlicher Irrsinn, der viele Bauern ins wirtschaftliche Aus getrieben hat. Sie hat zu höheren Lebensmittel-Importen und mehr industrieller Landwirtschaft geführt. Der sogenannte Green Deal und die Renaturierungsverordnung der EU werden diesen Trend weiter verschärfen. Die Landwirtschaft sollte so wie in der EFTA eine nationalstaatliche Angelegenheit sein und vom gemeinsamen Binnenmarkt ausgenommen sein.

Biologisch Landwirtschaft, artgerechte Tierhaltung und bäuerliche Strukturen sollen gefördert werden. Österreich braucht wieder eine höhere Eigenversorgung mit Lebensmitteln.

20. Justiz

Die Justiz hat die angemessene Anwendung des Rechts, die Durchsetzbarkeit von Verträgen und die Generalprävention sicherzustellen.

Eine zumindest 10jährige Tätigkeit als Richter soll Voraussetzung für die Bestellung zum Richter am OGH (Obersten Gerichtshof), am VfGH (Verfassungsgerichtshof) und am VwGH (Verwaltungsgerichtshof) soll sein.

Zum Schutz der Bevölkerung von gewalttätigen Kriminellen, sollten Gewaltdelikte mit längeren Gefängnisstrafen geahndet werden, das Recht auf Selbstverteidigung gestärkt und das Strafalter auf 12 Jahre gesenkt werden. Bei Vermögensdelikten wären jedoch der verstärkte Einsatz von Geldstrafen und Diversion vielfach wirkungsvoller und nützlicher als Gefängnisstrafen.

Etwa 60 % der der Gefängnisinsassen sind ausländische Staatsbürger. Aus Kosten- und Präventionsgründen sollten diese, ihre Strafen im Ausland, zu ortsüblichen Bedingungen absitzen und nach der Verbüßung der Strafe nicht wieder nach Österreich einreisen dürfen.

21. Landesverteidigung

Österreichs Neutralität ist eine bewaffnete Neutralität. Ein leistungsfähiges Heer ist notwendig, um nachhaltig Freiheit und Selbstbestimmung zu schützen.

Derzeit haben wir ein Berufsheer, das eine wenig effektive Wehrpflicht verwaltet. Da die Berufssoldaten dem Beamtendienstrecht unterliegen, haben wir ein Altherren-Heer mit unnötig vielen Generälen. Österreich ist von befreundeten Staaten umgeben, es liegt daher keine akute Bedrohungslage vor, die eine Wehrpflicht rechtfertigen würde. Geradezu grotesk erscheint das Argument, dass der Sozialstaat auf billige Zwangsarbeiter in Form von Zivildienern angewiesen sei. Die jungen Bürger werden in der Wirtschaft viel dringender gebraucht und erhalten dort auch ein angemessenes Entgelt.

Österreich sollte sich daher, so wie das ebenfalls neutrale Irland darauf beschränken, ein schlagkräftiges Berufsheer zu betreiben, das in der Lage ist, flexibel auf unterschiedliche Bedrohungslagen zu reagieren. Die Aufgaben des Bundesheeres sollten folgende sein: Landesverteidigung, Grenzschutz, Schutz der kritischen Infrastrukturen, Katastrophenschutz und subsidiär, bei Überforderung der zivilen Kräfte auch die Aufrechterhaltung der inneren Ordnung.

Ein derartiger Systemwechsel sollte jedoch nicht gegen der Willen der Bevölkerung erfolgen. Es sollte ein Detailkonzept für ein Berufsheer erarbeitet werden und die Bürger sollten im Rahmen einer Volksabstimmung über die Abschaffung der Wehrpflicht und Einführung eines Berufsheers entscheiden.

Das Beamtendienstrecht soll durch ein eigenes Soldatendienstrecht ersetzt werden, der lebenslange Dienst soll sich auf höhergestellte Führungskräfte beschränken, in der „kämpfenden Truppe“ sollten junge und fitte Soldaten zu finden sein, so wie es in den Berufsheeren anderer Länder der Fall ist.

22. Umweltschutz

Österreich verfügt bereits über viele gute Gesetze zum Schutz von Luft, Wasser, Boden und Natur. Um den exzessiven Bodenverbrauch einzudämmen, sollten die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen überarbeitet werden. Es sollen passende marktwirtschaftliche Anreize gesetzt und Fehlanreize beseitigt werden, beispielsweise sollte bei den Unternehmen nicht mehr die Lohnsumme, sondern die genutzte Bodenfläche besteuert werden.

Der größte Treiber des Bodenverbrauchs ist das Bevölkerungswachstum. Dieses sollte mittels eigenständiger, österreichischen Zuwanderungspolitik gestoppt werden, Österreich sollte eine Obergrenze von 10 Millionen Einwohnern nicht überschreiten (die Anzahl der Einwohner lagt Anfang 2024 bei 9,2 Millionen).

Mit der EU-Beitritt wurde Österreich der gemeinsamen Agrarpolitik der EU unterworfen, was zu einer Verschlechterung des Tierschutzes geführt hat. Wir fordern die Wiedereinführung des Tierschutz-Gesetzes im Status von 1994.

23. EU-Kurswechsel oder Austritt

23.1 Es wurde uns eine andere EU versprochen

Vor der Volksabstimmung über den EU-Beitritt im Jahr 1994 wurde uns Vieles versprochen. 1994 war die EU noch die EG (Europäische Gemeinschaft), die primär eine Wirtschaftsgemeinschaft war. Die Bundesregierung hat uns einen deutlich höheren Wohlstand in Aussicht gestellt und schon damals geäußerte Befürchtungen wurden mit einer Serie von Versprechen vom Tisch gewischt. Diese Versprechen wurden aber reihenweise gebrochen, insbesondere die folgenden:

  • Die EU sei eine Friedensunion
  • Die Neutralität bleibt
  • Die nationale Selbstbestimmung bleibt (bzw. nichts kann gegen die Interessen Österreichs in der EU beschlossen werden)
  • Die Überfremdung ist nicht zu befürchten
  • Der Schilling bleibt
  • Das Bankgeheimnis bleibt
  • Österreich wird nicht für die Schulden anderer Länder gerade stehen müssen

23.2 Die politisch falsch abgebogene EU schadet uns massiv

Die EU ist politisch völlig falsch abgebogen, die Folgen gewichtig bis katastrophal. Insgesamt sind Nachteile der EU-Mitgliedschaft mittlerweile insgesamt viel gewichtiger als die Vorteile:

  • Demokratiedefizit in der EU

Das Recht geht jetzt von den EU-Bürokraten aus. In funktionierenden Demokraten kann der Bürger mittels Wahl von Parlamentariern eine substanzielle Änderung der Politik herbeiführen. In der EU ist das nicht möglich, weil EU-Abgeordnete keine Änderung des EU-Rechts beantragen können, sie können lediglich die diesbezüglichen Vorschläge der EU-Kommission annehmen oder ablehnen. Aufgrund dieses Alleinvorschlagsrechts der EU-Kommission kann sich nichts ändern, wenn die linke, nicht gewählte EU-Kommission das nicht will. Das Recht geht von den Bürokraten aus.

  • Direkte Demokratie wäre mit EU-Recht unvereinbar

Eine direkte Demokratie - wie in der Schweiz - wäre mit dem EU-Recht unvereinbar. Die EU funktioniert von oben nach unten, nicht die Bürger haben das sagen, sondern die EU-Bürokraten.

  • Die nationale Selbstbestimmung wird immer mehr ausgehöhlt

Das überwuchernde EU-Recht reduziert die Räume, in denen Österreich noch eine eigenständige Politik betreiben darf, immer mehr. Auch für den Bürger bedeutet dies eine immer stärkere Einschränkung der persönlichen Freiheit, die Palette reicht von kleinen Ärgernissen wie unpraktischen, von der EU verordneten Tetrapack-Verschlüssen, über das sogenannte Verbrennerverbot (den Verbot von Benzin- und Dieselfahrzeugen ab 2035) bis zur Privateigentum-gefährdenden Gebäudeverordnung mit der die Gebäudeeigentümer in der Zukunft zu ruinösen Investitionen gezwungen werden.

  • Asyl-Wahnsinn

Ein fatales Zusammenspiel von Schengen (kein Schutz der nationalen Grenzen und kein funktionierender Grenzschutz an den Außengrenzen), EU-Grundrechtecharta, Asyl- und Abschieberegeln und der fragwürdigen Rechtsinterpretation durch den EuGH haben bewirkt, dass Österreich seit Jahren mit Asylwerbern überschwemmt wird, die typischerweise minderqualifiziert und schwer integrierbar sind, eine hohe Kriminalitätsneigung haben und oft islamistisch geprägt sind. Aufgrund des EU-Rechts können selbst Asylbetrüger und Kriminelle vielfach nicht abgeschoben werden.

  • Das EU-Recht steht im Widerspruch zu Österreichs Neutralität

Die EU ist zu einem Militärbündnis geworden, in der es eine militärische Beistandspflicht analog zu jener der NATO gibt. Im Ukraine-Krieg ist die EU im Gleichschritt mit der NATO zur Unterstützerin einer Kriegspartei geworden. Die Juristen des Bundesheeres sind sich nicht mehr sicher, ob im Ernstfall die Neutralität oder die Beistandspflicht der EU Vorrang hätte (vgl. Österreichs Militär warnt vor “Neutralitätsrisiko”: https://www.diepresse.com/6278165/oesterreichs-militaer-warnt-vor-neutralitaetsrisiko).

  • Deindustrialisierung und Wohlstandsverlust

Das immer dichtere Geflecht an Vorschriften und Verboten ist nicht nur ein Ärgernis für Privatpersonen, es belastet auch die Wirtschaft in Form von hohen Energiepreisen, stark gestiegenen Verwaltungskosten und Einschränkungen der Handlungsfreiheit. Deshalb investieren Unternehmen verstärkt außerhalb der EU, was eine schrittweise Deindustrialisierung zur Folge hat. Insgesamt fällt die EU wirtschaftlich im Vergleich zu den USA, China oder der Schweiz immer weiter zurück. Für immer mehr Menschen hat dies einen Wohlstandsverlust zur Folge.

  • Der EURO ist zum TEURO geworden

Wir haben den wertstabilen Schilling gegen den butterweichen Euro getauscht. Bei Einführung war dieser noch 1,61 Schweizer Franken wert, jetzt weniger als einen Franken. Parallel dazu war auch die Inflation deutlich höher als in der Schweiz. Die Ursache dieser Inflation und Geldentwertung sind die vertragswidrigen, umfangreichen Staatsanleihen-Käufe der EZB. Darüber hinaus leiden wir unter stark gestiegenen Energiepreisen infolge der sauteuren, aber wirkungslosen EU-Sanktionen gegen Russland und wegen des CO2-Fetischismus und der Klimawandelideologie der EU. Die Teuerungswelle traf die letzten 3 Jahren jeden Österreicher ganz massiv. Nicht zuletzt verloren die Sparguthaben massiv an Wert und somit an Kaufkraft.

  • Zurückdrängung von Bargeld

Das Ziel der EU ist es, die Nutzung von Bargeld immer weiter zurückzudrängen. Dies geschieht einerseits über Bargeld-Obergrenzen und andererseits über die Forcierung des digitalen Euro. Der digitale Euro soll nicht nur den Gebrauch von Bargeld zurückdrängen, sondern auch private Kryptowährungen wie den Bitcoin und Bankguthaben. Beim digitalen Euro hat der Bürger ein Konto bei der EZB, d.h. die EZB weiß ganz genau wofür jeder einzelne sein Geld ausgibt und die EZB könnte dann auch jederzeit Zahlungen unterbinden, Guthaben reduzieren oder blockieren oder ein Ablaufdatum installieren. Deshalb ist digitales Zentralbankgeld der “feuchte Traum” aller totalitären Zentralplaner zwischen Peking und Brüssel. Für die Bürger bietet der digitale Euro keinerlei Vorteile: elektronisch bezahlen kann ohnehin jeder, der ein Bankkonto besitzt, mit dem Unterschied, dass die Bank der EZB die Kundendaten nicht weiterleiten darf. Auch mit einem Bargeldverbot gäbe es keine Privatsphäre mehr, weil jede einzelne Zahlung transparent wäre und die Bürger könnten leicht mittels Negativzinsen enteignet werden, ganz einfach, weil sie ihr Geld-Guthaben nicht mehr abheben könnten. Auch könnte bei einem Strom- oder Internetausfall nichts bezahlt werden.

  • Die Zurückdrängung der Meinungsfreiheit

Mit der Zensur-Verordnung Digital Services Act (DSA) zwingt die EU Internetunternehmen unter Androhung massiver Strafen alles zu löschen, was mit der politischen Brille der EU-Kommission gesehen, unter Desinformation und Hass im Netz fällt. Der DSA sogar enthält einen Mechanismus, der EU-Kommission in Fall von nicht näher definierten Krisenfällen die Macht gibt, zu entscheiden, dass offizielle Informationen seitens EU und Regierungen ganz oben angezeigt werden und Informationen, die der offiziellen Darstellung widersprechen könnten, zurückgedrängt werden.

  • Datenkrake EU
  • Die Digitale Identität steht vor der Einführung. Mit dem Vorwand Verwaltungsakte und Geschäftsfälle zu erleichtern sollen möglichen Daten über EU-Bürger gesammelt werden. Darüber hinaus plant die EU ein Vermögensregister in dem erfasst werden soll, wer was besitzt. Mit einem digitalen Euro geht es darum, die Privatsphäre abzuschaffen, um dann in der Folge bei jedem Staatsbürger punktgenau die politischen Daumenschrauben ansetzen zu können. Dies wäre durch eine Verknüpfung vom digitalem Geld und einem Sozialkreditsystem der Fall.

    • Inseratenkorruption und politische Einmischung

    Im Widerspruch zu den gültigen Verträgen der EU, mischt sich die offizielle Vertretung der EU-Kommission immer mehr in innenpolitische Debatten ein. Sie schaltet auch laufend inhaltsarme Inserate in Medien und unterhält Medienkooperationen. Um Inseratenkorruption offenzulegen, unterliegen derartige Aktivitäten gemäß Medientransparenz-Gesetz einer Meldepflicht. Die EU-Kommission ist davon aber ausgenommen, weil derzeit nur Körperschaften erfasst werden, die der Kontrolle des österreichischen Rechnungshofes unterliegen, nicht jedoch Organisationen, die der Kontrolle des EU-Rechnungshofes unterliegen.

    • Immer höhere EU-Beiträge und Haftungen

    Der Beitrag Österreichs zum EU-Budget beträgt mittlerweile schon € 3,3 Mrd. jährlich (2022) bzw. € 3,6 Mrd. für 2023.Das sind etwa € 400 pro Österreicher pro Jahr bzw. € 1.600 für eine vierköpfige Familie. Österreich haftet für die Schulden der EU und die Schulden andere Mitgliedstaaten. Nichts wächst in der EU so stark wie das EU-Budget!

    • Macht durch Subventionen

    Die EU hebt hohe Beiträge ein und verteilt auch hohe Subvention – an jene, die den politischen Erwartungshaltungen der EU-Kommission entsprechend. Immer mehr Bürger und Unternehmen sind so zu Bittstellern und Almosenempfängern degradiert worden, in extremer Form trifft dies auf die Bauern zu.

    • Die Herrschaft der EuGH-Richter

    Das komplexe, oft unbestimmte EU-Recht gibt den Richtern des Obersten Gerichtshofes der EU, dem EuGH, enorme Spielräume, das Recht so zu interpretieren, wie es ihnen politisch passt. Auch dadurch werden die Spielräume für die demokratisch gewählten Parlamente immer geringer. Obwohl die EU nur ein Staatenbund und keine Bundesstaat ist, meint dieses linke Richterregime meint sogar über der Verfassung der Mitgliedstaaten zu stehen und höhlt die demokratische Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten immer weiter aus.

    23.3 Ein EU-Kurswechsel erfordert neue Vertragsgrundlagen

    Die gesamte EU sollte zur Europäischen Wirtschafts Gemeinschaft (EWG) rückgebaut werden, ein gemeinsamer Markt, ohne gemeinsame Politik, so wie es bis heute in der EFTA praktiziert wird. Ein Rechtsrahmen wie in der EFTA hätte gegenüber jenem der alten EWG auch gewaltigen Vorteil, dass die unselige gemeinsame Agrarpolitik wegfallen würde.

    Dies würde natürlich einen von Grund auf erneuerten EU-Vertrag erfordern, indem klarerweise auch festzuhalten wäre, dass das Verfassungsrecht der Mitgliedstaaten Vorrang vor EU-Recht hat. Um eine Einigung der Mitgliedstaaten zu erleichtern, könnte auch vereinbart werden, dass die einzelnen Mitgliedstaaten wählen können, aus welchen Bereichen der gemeinsamen EU-Politik sie aussteigen wollen („EU à la carte“). Der Ausstieg aus der gemeinsamen Asyl-Politik der EU ist wohl für die meisten Staaten attraktiv, der Ausstieg aus der gemeinsamen Außen- und Verteidigungspolitik ist wohl primär für neutrale Staaten wie Österreich wichtig. Jedenfalls sollten alle Staaten frei entscheiden können, ob sie aus der Grundrechtecharta, der Sozialcharta, dem Euro und Schengen aussteigen wollen.

    Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten sollten gegenüber der EU-Kommission gestärkt werden:

    • Das Alleinvorschlagsrecht der EU-Kommission soll fallen, auch EU-Abgeordnete sollen Anträge auf Rechtsänderungen einbringen dürfen, wobei die Grundlage für eine Bürokratie-Abbau geschaffen würde.
    • EU-Kommission soll zukünftig die Zustimmung der Mehrheit der Mitgliedstaaten erholen müssen, bevor sie Entwürfe neue Richtlinien oder Verordnungen erarbeitet, dass würde die Regulierungsflut eindämmen.

    Um eine derart grundlegende Änderung der Vertragsgrundlagen der EU durchzusetzen, ist natürlich die Zustimmung aller Mitgliedstaaten erforderlich. Klar ist, dass insbesondere die kleinen, wohlhabende Staaten wie Österreich, die Niederlande, Dänemark, Schweden oder Finnland leiden besonders stark unter der Politik der EU leiden. Über Sie wird politisch drübergefahren, sie sind Netto-Zahler und sie werden aufgrund der großzügigen Sozialsysteme extrem durch die Asyl-Zuwanderung geschädigt. Die anderen kleinen Netto-Zahler wären daher unsere natürliche Verbündeten im Prozess der Vertragsverhandlungen. Aber auch jene Staaten, denen die von uns angestrebte Reform grundsätzlich widerstrebt, hätten wohl kein Interesse daran, dass alle Netto-Zahler mit Ausnahme von Deutschland aus der EU austreten und der EFTA beitreten, wobei nicht nur Österreich, sondern auch Dänemark, Schweden oder Finnland in der Vergangenheit bereits Mitglieder der EFTA waren. Klar ist: wenn die Gegner eines Kurswechsels, keinen EU-Austritt von Nettozahlern wie Österreich, den Niederlanden, Dänemark, Schweden und/oder Finnland fürchten müssen, dann wird es keinen grundlegenden Kurswechsel in der EU geben. Je mehr Staaten gleichzeitig eine EU-Austritts-Volksabstimmung abhalten würden, desto höher wäre natürlich der Veränderungsdruck. Deshalb streben wir eine Koalition der Vernünftigen an.

    23.4 Das Volk soll entscheiden – Öxit-Volksabstimmung

    Einerseits muss man den anderen EU-Staaten klarmachen, dass ein „weiter wie bisher“ nicht mehr tragbar ist, andererseits müssen die Österreicher nach mittlerweile 30 Jahren Mitgliedschaft in einer EU, die viel schlechter ist als diejenige, die uns versprochen wurde, ohnehin das Recht zugestehen, darüber abstimmen, ob sie noch in dieser EU bleiben wollen, d.h. sie müssen das Recht haben über den EU-Austritt abzustimmen.

    Wenn es möglich sein sollte einen grundsätzlichen Kurswechsel, einen Rückbau der EU zu einer reinen Wirtschaftsunion zu verhandeln, dann werden die Österreicher wohl zu Recht für einen Verbleib in der EU stimmen, falls andere EU-Partner aber uneinsichtig sind und einen Kurswechsel verweigern, dann werden die Österreicher wohl aus guten Gründen für den Öxit stimmen.

    Nach erfolgreicher Volksabstimmung würde die Bundesregierung das Verfahren für den EU-Austritt gem. Art. 50 der EU-Verträge einleiten, zwei Jahre danach würde der EU-Austritt in Kraft treten.

    Im Laufe dieser zwei Jahre würde die Bundesregierung mit der EU den Austrittsvertrag und die Verträge verhandeln, die das zukünftige Verhältnis regeln.

    23.5 Wie wir einen EU-Austritt umsetzen würden

    Für den Fall, dass sich die Österreicher für Öxit entscheiden, haben wir folgendes Austritts-Konzept entwickelt:

    23.5.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

    Für eine kleine, offene Volkswirtschaft wie Österreich ist der Handel mit Waren und Dienstleistungen mit anderen Staaten von großer Bedeutung. Ohne Abschluss von spezifischen Freihandelsverträgen erfolgt der Rahmen auf Basis der Regeln der Welthandelsorganisation (WTO), das betrifft beispielsweise den Handel mit Österreichs zweitgrößtem Exportmarkt, der USA. Zwecks Erleichterung und Vertiefung der Handelsbeziehungen schließen Staaten Freihandelsverträge auf bilateraler Basis ab.
    So hat z.B. Großbritannien im Zuge des Brexits Freihandelsverträge mit einer Vielzahl von Staaten abgeschlossen. Zusätzlich gibt es Handelsorganisationen, deren Regeln dafür sorgen, dass die Mitgliedstaaten der Organisation untereinander besonders ungehindert handeln können, hinzukommt, dass diese Organisationen für ihre Mitglieder Freihandelsverträge mit Drittstaaten abschließen.>br> In Europa gibt es zwei solcher Handelsorganisationen, die EU und die EFTA. Derzeit ist die EU mit 27 Mitgliedern die größere Organisation, während die EFTA nur vier Mitglieder hat (Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island). Bis 1973 hatte die EFTA übrigens mehr Mitglieder als die EU, d.h. die Mitgliederzahlen von Handelsorganisationen steigen und sinken. Österreich war von 1960 bis 1994 Mitglied der EFTA und ist 1995 der EU beigetreten.
    Die EFTA ist eine Handelsorganisation souveräner Staaten, keine politische Union, die Souveränität der Mitgliedstaaten wird nicht begrenzt, so steht es den Mitgliedstaaten auch frei, bilaterale Handelsverträge mit Drittstaaten abzuschließen.

    Die EU ist nicht nur eine Handelsorganisation, sondern auch eine immer engere und beengendere politische Union, die die Souveränität der Mitgliedstaaten immer stärker aushöhlt. EU-Mitgliedstaaten dürfen beispielsweise keine bilateralen Handelsverträge mit Drittstaaten abschließen, der Abschluss von Handelsverträgen ist das alleinige Privileg der EU.

    23.5.2 Wie es andere Länder machen

    Im Verhältnis zur EU haben diejenigen europäischen bzw. europäisch geprägten Staaten, die nicht EU-Mitglieder sind, unterschiedliche Modelle gewählt. Hier präsentieren wir exemplarisch vier Modelle, alle vier wären für Österreich besser als die derzeitige EU-Mitgliedschaft:

    Die zentrale Grundlage der Handelsbeziehungen der Schweiz mit der EU ist der Freihandelsvertrag von 1972. Zusätzlich wurden mit der EU eine Serie von bilateralen Verträgen abgeschlossen. So nimmt die Schweiz an der Personenfreizügigkeit teil: EU-Bürger können weitgehend ungehindert in der Schweiz arbeiten und umgekehrt. Weiters ist die Schweiz assoziiertes Schengen-Mitglied d.h. es gibt im Reiseverkehr zwischen der EU und der Schweiz keine Grenzkontrollen.

    Norwegen ist über das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (Nicht-EU-Mitglieder: Norwegen, Island und Liechtenstein) eng an den Binnenmarkt an der EU angebunden. Die Anbindung sieht zwar nicht generell die Übernahme von EU-Recht vor, sehr wohl aber in Fragen, die den Binnenmarkt betreffen. Für Streitigkeiten, die ihren Ursprung in Norwegen, Island oder Liechtenstein haben, ist der EFTA-Gerichtshof zuständig, für jene die Ihren Ursprung in der EU haben ist der EuGH zuständig.

    Im Zuge des EU-Austritts 2021 hat das Vereinigte Königreich ein Handels- und Kooperationsabkommen mit der EU abgeschlossen, das im Kern ein Freihandelsvertrag ist. Ein übergeordnetes Gericht gibt es nicht. Großbritannien hat weder eine Personenfreizügigkeit mit der EU vereinbart, noch ist es Schengen-Mitglied.

    Israel und Kanada sind mit der EU mit einem Freihandelsvertrag verbunden. Im Fall von Kanada werden Streitfälle durch ein bilaterales Gericht geregelt.

    23.5.3 Unser Öxit-Konzept im Detail

    Wir schlagen hinsichtlich der zukünftigen Handelsbeziehungen ein Modell vor, dass eine Mischung des britisch/kanadisch/israelischen und des schweizerischen Modells ist:

    • EFTA-Wiedereintritt

    Die EFTA bietet einen gemeinsamen Markt ohne gemeinsame Politik, d.h. wir müssten keine Souveränität abgeben. In der EFTA gibt es im Unterschied zur EU keine gemeinsame Agrarpolitik, weshalb die EFTA-Staaten bei der Landwirtschaft eine hohe Autarkie aufweisen. Als EFTA-Mitglied kämen wir ab dem ersten Tag in den Genuss aller Freihandelsverträge, die die EFTA mit Ländern aus aller Welt hat. Der EFTA-Beitritt sollte am Tag nach dem EU-Austritt erfolgen.

    • Abschluss eines Freihandelsvertrages mit der EU

    Am Tag nach dem EU-Austritt sollte auch der Freihandelsvertrag mit der EU in Kraft treten, wobei die Freihandelsverträge der Schweiz, des Vereinigten Königreichs, Israels und Kanadas mit der EU als Vorlage dienen können.

    • Abschluss ergänzender, bilateraler Abkommen mit der EU

    Aufgrund der geografischen Lage Österreichs könnte es für Österreich und die EU nützlich sein, über den Handel hinausgehend weitere bilaterale Verträge abzuschließen, z.B. in den Bereichen Verkehr und Elektrizität. Solche Verträge sind natürlich kein Selbstzweck: die Vorteile müssen immer deutlich größer als die Nachteile sein.

    • Keine Personenfreizügigkeit mit der EU

    Die Zuwanderungspolitik Österreichs soll sich zukünftig ausschließlich an den nationalen Interessen Österreichs orientieren. Als Vorbild kann, das australische Modell dienen, das illegale Einwanderung und Einwanderung in den Sozialstaat unterbindet, aber eine zahlenmäßig beschränkte Einwanderung von benötigen, unbescholtenen und gut integrierbaren Menschen in den Arbeitsmarkt zulässt. Kriminelle und Personen, die den Sozialstaat missbrauchen, werden abgeschoben.

    • Keine Schengen-Mitgliedschaft

    Nur wenn wir die Kontrolle über unsere Grenzen haben, können wir die Einreise von illegalen Migranten ebenso wirksam unterbinden wie Australien oder Israel.

    • Neue österreichische Währung

    Gleichzeitig mit dem EU-Austritt soll der Euro im Verhältnis 1:1 gegen eine neu zu schaffenden österreichische Währung getauscht werden. Die österreichische Nationalbank soll eine Geldpolitik betreiben, die der Geldwertstabilität wieder höchste Priorität einräumt und enge Kontakte mit den Nationalbanken anderer stabilitätsorientierter Staaten (wie z.B. der Schweiz, Tschechien, Polen oder Schweden) pflegen, die ebenfalls unter Nachbarschaft mit der Eurozone und der hochproblematischen ultralockeren Geldpolitik der EZB leiden. Vor der Einführung der neuen Währung müsste die österreichische Regierung natürlich auch entscheiden, ob diese neue österreichische Währung Franken, Krone, Gulden, Dollar, Taler oder wieder Schilling heißen wird.

    • Keine Übernahme von EU-Recht in österreichisches Recht

    Der EU-Austritt wäre so mit einer gigantischen Entrümpelung der österreichischen Rechtsordnung verbunden, weil mit dem Austritt die EU-Grundrechtecharta, Europäische Sozialcharta und die EU-Verordnungen außer Kraft treten würden. Österreichische Gesetze, die auf EU-Richtlinien basieren, würden in Kraft bleiben, nach dem EU-Austritt erhält jedoch der Nationalrat wieder die Freiheit diese Gesetze zu ändern oder außer Kraft zu setzen.

    23.6 Die Zukunft nach einem eventuellen Öxit

    Bei einem Öxit auf Grundlage dieses Austritts-Konzepts würden infolge des Außenkrafttretens des EU-Rechts manche Probleme unmittelbar gelöst werden. In anderen Bereichen würden wir Dank Wiedererlangung der nationalen Selbstbestimmung der Möglichkeit bekommen, eine bessere Politik zu machen. Österreich könnte in allen Politik-Bereichen wieder das machen, was es für richtig hält und die EU könnte uns nichts mehr aufzwingen.

    Hier die Themenbereiche im Einzelnen:

    • Wegfall der EU-Vorschriften

    Die Vorschriften und Verbote der EU würden mit dem Austritt automatisch wegfallen. Österreichische Gesetze, die auf EU-Richtlinien basieren, können wieder verändert werden. Für Private würde dies weniger Ärger, weniger Bürokratie und mehr Freiheit nach sich ziehen (z.B. Wegfall von Verbrennerverbot und Gebäudeverordnung). Die Unternehmen würden wieder mehr Freiheit erlangen, der bürokratische Aufwand würde reduziert werden und die Energiepreise würden wieder sinken. Die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen würde gesteigert werden, die Folge wäre ein Wirtschaftsboom, der den Wohlstand erhöhen würde. Österreichische Gesetze, die auf EU-Richtlinien beruhen, würde zwar nicht automatisch wegfallen, Österreich hätte aber nach dem EU-Austritt die Freiheit diese zu ändern oder abzuschaffen.

    • Grenzschutz / Asyl / Abschiebungen

    Wir dürften wieder unsere Grenzen schützen und illegale Migranten an der Grenze abweisen. Wir könnten wieder selbst entscheiden, wer und welchen Bedingungen nach Österreich einwandern darf. Wir könnten selbst entscheiden, wer auf legalen Weg unter welchen Bedingungen in den Arbeitsmarkt integriert wird.

    Der Abschiebungsbeschränkungen laut EU-Grundrechtecharta würden wegfallen (derzeit dürfen vielfach nicht einmal Kriminelle abgeschoben werden). Wir könnte eine zeitlich unbegrenzte Schubhaft einzuführen (wie in Japan), d.h. illegale Migranten können sich nicht mehr einen Aufenthaltstitel ersitzen.

    Die Verpflichtung Asylberechtigten dasselbe Maß an Sozialleistungen zu gewähren wie Einheimischen würde wegfallen.

    • Währung und Bargeld

    Wir bekommen eine wertstabile österreichische Währung, die Inflation würde sinken. Der Erhalt des Bargeldes wäre wieder besser abgesichert.

    • Die immerwährende Neutralität würde wieder voll hergestellt

    Die Widersprüche zwischen EU-Recht und Neutralität lösen sich durch das Außerkrafttreten des EU-Rechts auf. Infolge des EU-Austritts würden beispielsweise die Russland-Sanktion der EU außer Kraft treten. Diese Sanktionen schaden Österreich massiv, ohne etwas am Verlauf des Ukraine-Krieges zu ändern. Mit dem EU-Austritt könnten wir unsere Neutralität auch wieder aktiv leben und wieder die klassische Funktion von Neutralen erfüllen: jene des Vermittlers zwischen Kriegsparteien.

    • Mehr Meinungsfreiheit

    Die Internet-Zensur der EU würde wegfallen.

    • Besserer Schutz der Privatsphäre

    Die persönlichen Daten, die Privatsphäre und das Privateigentum der Bürger wäre wieder besser geschützt.

    • Eigenständige Gesundheitspolitik für Österreich

    Österreich könnte wieder eine eigenständige Gesundheitspolitik betreiben, beispielsweise würde auch die Verpflichtung wegfallen, Corona-Impfstoffe ausschließlich über die EU-Kommission einzukaufen.

    • Verfassungsreform und direkte Demokratie

    Österreich könnte eine direkte Demokratie wie in der Schweiz einführen (eine direkte Demokratie ist mit dem EU-Recht nicht vereinbar). Die EU-rechtlichen Hürden für eine Reform der österreichischen Verfassung würden verschwinden.

    • Bilaterale Verträge, EFTA-Mitgliedschaft statt EU

    Die EFTA ist eine Handelsorganisation souveräner Staaten (während die EU eine politische Union ist, die die Souveränität ihrer Mitgliedsstaaten einschränkt). Die EFTA bietet einen gemeinsamen Markt ohne gemeinsame Politik. So die EU verfügt die EFTA über Freihandelsverträge mit vielen Ländern rund um den Globus. Diese Verträge würden uns ab dem ersten Tag der EFTA-Mitgliedschaft zugutekommen, was für unsere Exportwirtschaft natürlich von großer Bedeutung wäre. Als EFTA-Mitglied hätte Österreich aber auch die Möglichkeit ergänzend eigenständige Handelsverträge mit anderen Staaten abzuschließen, in der EU besteht diese Möglichkeit nicht, der Abschluss von Handelsverträgen ist innerhalb der EU ein Privileg der EU. Wir werden aber im Unterschied zu Norwegen nur der EFTA, aber nicht dem EWR beitreten, damit vermeiden wir, dass wir dem EuGH unterworfen werden.

    • Bauernbefreiung

    Die EU hat die Bauern zu Subventionsempfängern und Bittstellern degradiert, die der zentral geplanten Landwirtschaftspolitik unterworfen sind. Nach dem EU-Austrit könnte Österreich, nach dem Vorbild der Schweiz, eine Landwirtschaftspolitik betreiben, die die Bauern wieder zu freien Unternehmern macht. Österreichs Selbstversorgung mit hochwertigen Lebensmitteln wäre sichergestellt.

    • Die österr. Beiträge zum EU-Budget würden wegfallen

    Ebenso die Haftungen für die Schulden der EU und anderen Mitgliedstaaten.

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