Freisinnige
Freiheit, Privateigentum, Öxit
Wofür wir stehen

Anliegen

wir setzen uns für Sie ein

Präambel

Wir Freisinnige stehen für mehr Privat, weniger Staat. Wir stehen für den Primat des freien, selbstbestimmten, eigenverantwortlichen Bürgers, der unternehmerischen Freiheit, den umfassenden Schutz des Privateigentums und der Privatsphäre.

Die EU ist zu einer primären Quelle einer freiheits- und eigentumsfeindlichen Politik geworden, weil die EU-Institutionen systematisch bemüht sind, die nationale Selbstbestimmung zurückzudrängen und den Bürger finanziell in tiefer in die Tasche zu greifen. Deshalb sind wir auch für den EU-Austritt.

Selbstbestimmung

Die Selbstbestimmung und die Forderung nach weniger staatlicher Bevormundung ziehen sich wie ein roter Faden durch viele Bereiche dieses Programms. Deshalb führen wir hier nur einige Punkte separat an.

Zur Selbstbestimmung gehört insbesondere auch die Vertragsfreiheit in allen Bereichen, z.B. bei Mietverträgen: bei neu abgeschlossenen Mietverträgen nur mehr das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch), nicht mehr das Mietrechtsgesetz Anwendung finden.

Vermögen kann nur erhalten bzw. vermehrt werden, wenn Veranlagungsfreiheit besteht, insbesondere auch bei der privaten Pensionsvorsorge (vgl. Kap. Sozialversicherung). Überschießende Anlegerschutzbestimmungen schaden mehr als sie nutzen (z.B. bei der mündelsicheren Veranlagung), sie sollten daher überarbeitet werden.

Schutz des Privateigentums

  • Recht auf Bargeld in der Verfassung, die Nutzung von Bargeld darf nicht gesetzlich eingeschränkt oder erschwert werden.
  • Mit der Gebäuderichtlinie will die EU die Eigentümer von Gebäuden zu massiven, auch unwirtschaftlichen Investitionen zwingen. Das ist ein Anschlag auf das Privateigentum und muss daher verhindert werden. Generell sollen die überschießenden, kostentreibenden Auflagen für Gebäude durchforstet werden. Die Freiheit bei der Wahl der Heiztechnologie muss gewahrt bleiben.
  • Mit der EU-Flottenverordnung wurde eine Elektroauto-Quote beschlossen, die Benzin- und Diesel-getriebene Autos schrittweise verteuern wird. Ab 2035 gilt in der EU gar das sogenannte Verbrennerverbot, d.h. es dürfen nur mehr Elektroautos verkauft werden.
    Wir fordern, dass der Autokäufer bei Wahl des Antriebes frei entscheiden und auch nicht steuerlich diskriminiert werden darf.
  • Wiedereinführung der Spekulationsfristen: bei Wertpapieren sollen Wertsteigerungen nach einem Jahr von der Kapitalertragssteuer befreit werden, bei Immobilien nach 10 Jahren, denn ohne einer Spekulationsfrist, muss bei längerfristigen Investitionen eine Steuer auf die Inflation geführt werden.

Schutz der Privatsphäre

  • Die privaten Angelegenheiten der Bürger gehen den Staat nichts an, die Privatsphäre soll maximal geschützt werden.
  • Wiedereinführung des Bankgeheimnisses (Wiederherstellung des Zustand vor der Reform von 2014)
  • Keine automatische Übermittlung von Auto-Daten an die Behörden, wie für sie in der ISA- Verordnung der EU für alle ab 6. Juli 2022 verkaufte Autos vorgesehen ist
  • Nein, zum von der EU-Kommission vorangetriebenen Vermögensregister

Verhältnis Staat-Bürger & Bürokratie-Abbau

  • Der Staat muss dem Bürger dienen, er soll ihn nicht bevormunden.
  • Die Regelungsdichte und die Bürokratie sollen minimiert werden. Der Staat soll nicht mehr regeln als unbedingt nötig, Gesetze sollten im Zweifelsfall mit einem Ablaufdatum ersetzt werden.
  • Abschaffung des EU-rechtlich vorgesehenen Wirtschaftliche-Eigentümer-Registergesetzes
  • Abschaffung der Datenschutzgrundverordnung der EU
  • Abschaffung der EU-Taxonomie, die Unternehmen zum Erstellen von Klimaschutz-Berichten verpflichtet und Projekten, die nicht dieser Taxonomie entsprechen, eine Bankfinanzierung erschweren soll.
  • Grundsätzlich soll der Staat nicht Teilnehmer am Wirtschaftsprozess sein, sondern strenger, unabhängiger Schiedsrichter. Der Staat soll sich als Wirtschaftstreibender weiter zurückziehen und Privatisierungen ausweiten, z.B.:
    • Das Schienennetz soll in öffentlicher Hand bleiben, nicht jedoch Güter- oder Personenverkehrsunternehmen.
    • Das Stromnetz soll in öffentlicher Hand bleiben, nicht jedoch Strom produzierende Unternehmen.
    • Abschaffung der ORF-Zwangsgebühren und Privatisierung des ORF.
  • Beseitigung der Zwangsmitgliedschaften in den Kammern.
  • Recht auf Selbstständigkeit: jede Person in Österreich soll frei entscheiden dürfen, ob sie als selbständiger Auftragnehmer, freier oder echter Dienstnehmer tätig wird. ÖGK und Finanzamt sollen nicht mehr darüber entscheiden dürfen. In Zukunft sollen nur mehr die betroffenen Auftragnehmer bzw. freien Dienstnehmer auf Anstellung klagen dürfen.
  • Beseitigung und Überarbeitung von schwammigen und wenig durchdachten Gesetzen, die Rechtsunsicherheit schaffen und Behördenwillkür ermöglichen, z. B.: Abschaffung des § 1 Abs. 3 des Konsumentenschutzgesetzes, der vorsieht, dass Unternehmer in der Gründungsphase als Konsumenten angesehen werden.
  • Die Gewerbeordnung soll massiv entrümpelt werden.
  • In der Verfassung soll eine wirksame Staatsschuldenbremse verankert werden.

Steuern

  • Wir streben eine Halbierung der Gesamtsteuerlast an.
  • Wir streben eine 20%ige Flat-tax, ähnlich wie in Estland, an (20% Umsatzsteuer, 20% Einkommenssteuer, 20% Körperschaftssteuer, 20% Kapitalertragssteuer). Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, sollen die Ausschüttungen von inländischen Kapitalgesellschaften an Steuer-Inländer von der Kapitalertragssteuer befreit sein.
  • Die Steuern sollen niedriger sein, aber umgekehrt soll der Staat auch deutlich weniger Geld verteilen. Der Förderdschungel sollte drastisch durchforstet werden.
  • Das Steuersystem und die Sozialversicherung sollen entflochten werden: der Staat soll die Sozialversicherungen nicht mehr bezuschussen und Gewinnausschüttungen an Geschäftsführende Gesellschafter sollen nicht mehr sozialversicherungspflichtig sein.
  • Derzeit führen sowohl Finanzamt als auch die ÖGK Betriebsprüfungen durch. Zukünftig sollen Betriebsprüfungen nur mehr durch das Finanzamt erfolgen. Die ÖGK würde dann die Beiträge auf Basis der Erhebungen des Finanzamtes vorschreiben. Durch diese Verwaltungsreform könnte im Bereich der Gebietskrankenkassen viel Personal eingespart werden und die Unternehmen könnten mehr Zeit ihren Geschäften widmen, da eine Betriebsprüfung typischerweise ein wochenlanges Ringen mit den jeweiligen Behörde nach sich zieht, das den Geschäftsbetrieb massiv behindert.
  • Aktivierung eigener Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen ermöglichen: Großunternehmen haben die Wahl nach IFRS (International Financial Reporting Standards) oder nach UGB (Unternehmensgesetzbuch) zu bilanzieren. Auch KMUs sollen dieses Wahlrecht erhalten. IFRS-Bilanzen sind zwar in der Erstellung teurer, ermöglichen jedoch z. B. die Aktivierung von F&E-Aufwendungen, wodurch F&E-intensive Unternehmen nicht nur eine Überschuldung vermeiden können, sondern auch deutlich leichter Zugang zu Finanzierungen erhalten.
  • Die Bildung von Rückstellungen Investitionen und technische Neuentwicklungen soll zulässig werden. Der Kapitalstock von Unternehmen veraltet. Derzeit dürfen Unternehmen keine Rückstellung für notwendige Ersatzinvestitionen und notwendige zukünftige Neuentwicklungen ihrer technischen Produkte bilden. Damit rechnen sich die Unternehmen reicher als sie tatsächlich sind. Sollten die entsprechenden Sach- oder Entwicklungsinvestitionen nicht im geplanten Zeitraum vorgenommen werden, so sind diese Rückstellungen wieder gewinnerhöhend aufzulösen.

Sozialversicherung

Auch bei der Sozialversicherung stehen wir Freisinnige für „weniger Staat, mehr Eigenverantwortung“.

  • Bei der Kranken- und Unfallversicherung soll die Pflichtversicherung durch eine Versicherungspflicht ersetzt werden (freie Wahl des Anbieters). Schon heute können Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftstreuhänder und Ärzte zwischen einer ASVG- Versicherung, einer SVS-Versicherung oder einer privaten Versicherung wählen. Zukünftig sollen alle Krankenversicherten dieses Wahlrecht haben.
  • Bei der Pensionsversicherung soll es wie in der Schweiz nur mehr eine nationale Pensionskasse geben, die mittels Umlagesystem die erste Säule der Pensionsversicherung bilden soll, wobei diese schlanker gestaltet werden soll: in der Schweiz beträgt der Beitrag zur Pensionsversicherung ca. 10% des Einkommens. Da es keine staatlichen Zuschüsse zur Pensionsversicherung geben soll, müssten die Beiträge bei Finanzierungsbedarf angehoben und bei Überschüssen gesenkt werden. Der Staat kann auf die Entwicklung durch Anhebung oder Senkung des gesetzlichen Pensionsalters und durch Änderung der Abschläge für den vorzeitigen Pensionsantrag Einfluss nehmen. Das prozentuelle Ausmaß müsste in Zukunft aber für Pensionsempfänger gleich sein.
  • Deutlich gestärkt und flexibilisiert werden soll die private Vorsorge. Es soll die Möglichkeit eines persönlichen Pensionsfonds mit einer Rechtspersönlichkeit geschaffen werden. Die steuerreduzierenden Einzahlungen in den persönlichen Pensionsfonds sollen variabel gestaltet sein (wie in der Schweiz soll man frei entscheiden können, wie viel man im jeweiligen Jahr vorsorgt), bei der Veranlagung der Mittel soll man frei sein, die steuererhöhenden Auszahlungen aus dem persönlichen Pensionsfonds können die Pensionisten frei gestalten (nach Pensionsantritt).
  • Einführung eines Bürgergeldes als Ersatz für den derzeitigen Dschungel von circa 200 Transferleistungen inklusive der Mindestsicherung. Bürgergeld-Bezieher können als Gegenleistung für den Leistungsbezug vom Staat Arbeiten zugewiesen werden (wer als Beschäftigungsloser Geld vom Staat beziehen will, ist somit ähnlich wie ein Zivildiener beim Staat beschäftigt). Die teure und betrugsanfällige Arbeitslosenversicherung wird abgeschafft.

Gesundheit

  • Auch im Bereich der Gesundheit sollte die Selbstbestimmung gelten, die Bürger sollten nicht zu medizinischen Eingriffen genötigt werden, die sie ablehnen, daher ist auch eine Impfpflicht oder eine Diskriminierung von Ungeimpften abzulehnen: mein Körper, meine Entscheidung.
  • Wahlfreiheit bei Kranken- und Unfallversicherung (vgl. Kap. Sozialversicherung): meine Versicherung, meine Entscheidung.
  • Gesundheitsfinanzierung mittels Leistungsentgelten: egal ob Krankenhäuser in privatem oder öffentlichen Eigentum stehen, sie sollen keine Finanzierung seitens der öffentlichen Hand erhalten, sondern sich ausschließlich durch Leistungsentgelte finanzieren.
  • Ärzte sollen unbeschränkt Ärzte anstellen dürfen, bei der Wahl der Gesellschaftsform frei sein, an Gesundheits-Dienstleistungsunternehmen von Ärzten soll auch Nicht-Ärzte Unternehmensanteile halten dürfen.
  • Unbeschränkte Niederlassungsfreiheit für Ärzte und Pharmazeuten.
  • Freie Verschreibbarkeit aller in Österreich registrierten Arzneimittel.

Wehrpolitik

Ein leistungsfähiges Heer ist notwendig, um nachhaltig Freiheit und Selbstbestimmung zu schützen.

Derzeit haben wir ein Berufsheer, das eine wenig effektive Wehrpflicht verwaltet. Da Berufssoldaten dem Beamtendienstrecht unterliegen, haben wir ein Altherren-Heer mit unnötig vielen Generälen.

Es soll eine Volksabstimmung geben, bei der 2 Modelle zur Auswahl stehen: ein Berufsheer (wie sie beispielsweise in Tschechien besteht) oder ein gut ausgerüstetes, leistungsfähiges Wehrpflichtigen-Heer mit regelmäßigen Übungen, wie in der Schweiz.

Falls es weiterhin Wehrpflichtige geben sollte, dann sollten diese auch angemessen entlohnt werden. Das Beamtendienstrecht soll durch ein eigenes Soldatendienstrecht ersetzt werden, der lebenslange Dienst soll sich auf höhergestellte Führungskräfte beschränken, in der „kämpfenden Truppe“ sollten junge und fitte Soldaten zu finden sein, so wie es in den Berufsheeren anderer Länder der Fall ist.

Migration & Asyl

Ein unseliges Zusammenspiel von EU-Recht und EMRK haben das Asyl-Recht zur Standard- Zuwanderungsschiene für Minderqualifizierte und Islamisten verkommen lassen.

Österreich muss wieder die Kontrolle über die Zuwanderung übernehmen. Wie in Australien soll die Zuwanderung einer beschränkten Anzahl von gut integrierbaren, benötigten Fachkräften möglich sein, illegale Einwanderung und Asyl-Missbrauch sollten aber nicht länger toleriert werden.

Asyl ist Schutz auf Zeit, es sollte regelmäßig überprüft werden, ob das Schutzbedürfnis noch besteht. Straffälligkeit soll zum Verlust des Aufenthaltstitels und nach Verbüßung einer eventuellen Haftstrafe zu Abschiebung führen.

Um illegale Einreisen zu unterbinden, sollte Österreich seine Grenzen so konsequent sichern wie Israel. Um zu vermeiden, dass man sich einen Aufenthaltstitel einfach ersitzen kann, sollte eine zeitlich unbefristete Schubhaft wie in Japan ermöglicht werden.

Kultur

Das Wort Kultur, hergeleitet aus dem lateinischen „colere“ pflegen, Ackerbau treiben, urbar machen verweist auf eine Gemeinsamkeit aller noch so unterschiedlicher zeitgenössischer Kulturbegriffe: Kultur ist, was nicht in der Natur vorgefunden, sondern von Menschen gemacht wird. Die ursprüngliche Bedeutung „Landwirtschaft und Ackerbau betreiben, pflegen, veredeln“ wurde im Lauf der Zeit erweitert auf die Pflege sämtlicher Ausdrucksformen des menschlichen Lebens: Kunst, Wissenschaft, Technik, Ökonomie, Religion, Umgangsformen, Sitte, Brauchtum, Tradition, erlerntes Verhalten, Wertvorstellungen und geistige Lebensäußerungen.

Unter den aktuellen Kulturbegriffen (in der Literatur werden weit über 100 verschiedene Kulturbegriffe definiert) lassen sich vier Hauptströmungen erkennen:

Die normative: Eingrenzung von Kultur auf bestimmte ästhetische Phänomene, Objekte und Praktiken, die in einer Gesellschaft hochgeschätzt und durch Traditionsbildung bewahrt werden. Abgrenzung der Hochkultur von der Massen-, Alltags- und Popkultur.

Die sektorale oder differenztheoretische: Erweiterung des normativen Kulturbegriffs auf das Feld der Kunst, der Bildung, der Wissenschaft und sonstiger intellektueller Aktivitäten. Kultur wird gemäß diesem Konzept aufgefaßt als ein bestimmtes Teilsystem der sozial ausdifferenzierten modernen Gesellschaft, das sich auf intellektuelle und ästhetische Weltdeutungen spezialisiert.

Die totalisierende: Die Gesamtheit der Denk-, Handlungs- und Wahrnehmungsmuster, Vorstellungen, Werte und Bedeutungen von Kollektiven (Völkern, Gesellschaften) und die Materialisierung in Symbolsystemen. Anerkennung der Verschiedenartigkeit und/oder Gleichwertigkeit von Kulturen und kulturellen Ausdrucksformen, d.h. es wird nicht gewertet oder eingegrenzt. Man spricht von der „Kultur Frankreichs“ oder der „Kultur der USA“. Dieser Kulturbegriff betrifft nicht nur die materialen, z.B. künstlerischen Ausdrucksformen einer Kultur, die „Kulturgüter“, sondern auch die soziale und mentale Dimension, die zur Erzeugung dieser Kultur nötig ist.

Welchem Kulturbegriff in einem freisinnigen Gemeinwesen auch immer der Vorzug gegeben wird, einem restriktiven, der sich ausschließlich auf Hochkultur bezieht, oder einem sehr weit gefassten, der die Mentalität, die Traditionen des Alltagslebens oder die Formen des sozialen Lebens berücksichtigt, sokann unter freisinnigen Grundannahmen dem Staat nicht die Aufgabe einer Lenkungsfunktion in Fragen der Ästhetik oder gar der Erziehung der Bürger in Hinblick auf erwünschtes Benehmen, Denken oder Wahrnehmen zufallen, also in Fragen, die seit jeher durch nicht gesetzlich gefasste Übereinkünfte der Gesellschaft geregelt werden. Die Aufgabe einer Regierung muss vielmehr auf die Ermöglichung von Rahmenbedingungen beschränkt bleiben, die es den Bürgern erlauben, ihre eigenen Vorstellungen von Kunst und Kultur, von Traditionen, Sitten, Denkformen zu entwickeln und zu realisieren. Aus freisinniger Sicht ist die Machtausübung des Staates in Hinblick auf kulturelle Ausdrucksformen, Wahrnehmungsmuster, Empfindungsweisen, oder gar mentale Dimensionen nicht wünschenswert. Dies betrifft sowohl die Produktion von „Kunst und Kultur“ als auch die Alltagskultur.

Eingeschränkt wird die Freiheit der Kultur ausschließlich durch jene gesetzlichen Grenzen, die Leben, Gesundheit und Privateigentum der Bürger schützen.

Die Kulturpolitik der Freisinnigen wird also dem Prinzip der Subsidiarität folgen und nur dort tätig werden, wo der private Sektor (noch) nicht dazu in der Lage ist. Sie wird privates Engagement auf kulturellem Gebiet durch spürbare steuerliche Erleichterungen fördern. Um die Teilnahme möglichst vieler am Kulturleben, an der Wissenschaft, an intellektuellen Diskursen zu ermöglichen, ist eine effiziente Ausbildung in den grundlegenden Kulturtechniken (Alphabetisierung, deutsche Sprache) in den Grundschulen sicherzustellen. Indem die Wichtigkeit der deutschen Sprache betont wird, soll ausdrücklich nicht die Muttersprache von Migranten und deren Kindern abgewertet werden. Deutsch ist aber für eine Teilnahme nicht nur am Kulturleben im engeren Sinn, sondern auch für ein insgesamt selbstbestimmtes Leben, das nicht von staatlichen Institutionen abhängig ist, unerlässlich.

Die freisinnige Kulturpolitik bewahrt, finanziert und pflegt das kulturelle Erbe, also Kulturgüter der Vergangenheit, Museen, Sammlungen, historische Gebäude, Theater, Pflegestätten der Musik, und bekennt sich zur wissenschaftlichen Forschung auch auf jenen Gebieten, die keinen unmittelbaren materiellen Nutzen stiften, aber das kulturelle Gedächtnis bewahren und jenes Wissen erweitern, das die Gegenwart mit der Vergangenheit verbindet, die also kulturelle Traditionen wach halten bzw. vor der Folie der abendländischen/europäischen Tradition und Identität Österreichs das Verständnis anderer Identitäten fördern.

Für die zeitgenössische Produktion von Kultur, die momentan weitgehend auf Regierungen, Behörden und deren finanzielle Zuwendungen angewiesen ist, ist die Stärkung privater Finanzierungsmöglichkeiten anzustreben, nicht zuletzt, um die unausweichliche staatliche Einflussnahme auf die Kunst- und Kulturproduktion, aber auch auf die Wissenschaft und die Indienstnahme dieser Bereiche durch den Staat zurückzudrängen.

Die staatliche Einflussnahme auf die Kultur war und ist nicht nur in totalitären oder autoritären Staatsformen der Normalfall. Auch in Demokratien werden/wurden von Kulturpolitikern die Kulturressorts ganz offen als Ideologieressorts bezeichnet. Nach freisinnigem Verständnis ist eine derartige Kulturpolitik mit den Grundsätzen von Freiheit und Vielfalt nicht zu vereinen. Da bei der direkten Förderung die „objektive“ Beurteilung von kulturellen Artefakten, sei es durch Beamte, sei es durch Beiräte, nicht möglich ist und es in der Natur der Sache liegt, dass immer ein subjektives, letztlich nicht objektiv einsichtig begründbares Geschmacksurteil eine Rolle spielen wird, ist diese Form der Förderung oder Finanzierung weitgehend zurückzudrängen und durch steuerliche Begünstigung privater Förderung und des Sponsorings und die steuerliche Absetzbarkeit von Kunstankäufen und anderen kulturellen Aktivitäten zu ergänzen.

Durch diese Vorgangsweise wird der Urteilsbildung in ästhetischen Fragen eine möglichst breite Basis zugrunde gelegt bzw. wird die Urteilsbildung demokratisiert. Die Befürchtung, dass eine Begünstigung des privaten Engagements in Fragen der Kultur eine Einengung oder einseitige „Popularisierung“ der kulturellen Artefakte zur Folge haben würde, ist, wie die Praxis anderer Länder zeigt, nicht stichhaltig.

Familie

Die heutige Zeit kennt eine Vielzahl von Formen des Zusammenlebens: traditionelle Familien, Patchworkfamilien, gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften, Großfamilien und Alleinerzieher. Alle Formen des Zusammenlebens, die auf Verantwortung, Gleichberechtigung und Zuneigung aufgebaut sind und diese Werte auch weitergeben, sind für die Gesellschaft wertvoll. Der Staat hat daher alle Formen des Zusammenlebens zu respektieren. Familien, welche Kinder hervorbringen erbringen auch eine Leistung für die Gemeinschaft, welche sie gegenüber den kinderlosen Partnerschaften auszeichnet. Ihr Beitrag zum Gemeinwohl ist folglich entsprechend anzuerkennen.

Gleiche Rechte bedeuten auch gleiche Pflichten. Das bedeutet, dass Partner in Familienmodellen, welche die gleichen Rechte genießen, auch die gleichen Pflichten haben. Die Rollenverteilung innerhalb der Familien ist den Familien zu überlassen. Es gibt kein „richtiges“ Modell. Der Staat hat Rahmenbedingungen zu schaffen, die allen Modellen entsprechenden Freiraum geben. Heimarbeit muss denselben Stellenwert genießen wie Berufstätigkeit.

Automatische gemeinsame Obsorge, sowohl bei verheirateten wie auch bei unverheirateten Eltern, muss die Regel sein, von der es begründete Ausnahmen geben kann.

Die Gleichberechtigung der Geschlechter, die in anderen Bereichen angestrebt wird oder bereits vorhanden ist, muss auch im Bereich der Familie vorhanden sein. Dies gilt nicht nur für bestehende Lebensgemeinschaften, sondern auch im Fall deren Auflösung. Geschlechtsbezogene Benachteiligungen (z. B. durch Jugendämter oder Familiengerichte) sind daher abzulehnen.

Der Staat hat ein kinderfreundliches Klima zu gewährleisten, um einer Überalterung der Gesellschaft vorzubeugen und eine optimale Entwicklung der Kinder zu ermöglichen. Das kinderfreundliche Klima wird durch steuerliche, arbeitsrechtliche, sozialpolitische und bildungspolitische Maßnahmen geschaffen. Kinder dürfen nicht einen Schritt in Richtung Armut bedeuten.

Ein gut ausgebautes Netz von Kindergärten unterstützt nicht nur die berufliche Laufbahn der Eltern, sondern wirkt sich auch positiv auf die kindliche Entwicklung aus. Die Rahmenbedingungen für ein ausreichendes Angebot an Kindergartenplätzen mit elternfreundlichen Öffnungszeiten sind daher zu schaffen, wo nicht bereits vorhanden. Ähnliches gilt für die Nachmittagsbetreuung von Schülern.

Kinder sind mit allen Mitteln vor seelischem und körperlichem Missbrauch zu schützen. Als Missbrauch ist alles einzustufen, was potentiell seelische oder körperliche Schäden verursachen kann, so ferne diese Eingriffe nicht aus medizinischen Gründen notwendig sind.

In allen Berufsgruppen, die mit Kindern und Familien zu tun haben (Jugendämter, Familiengerichte, Schulen, Kindergärten), soll eine möglichst ausgewogene Mischung von weiblichen und männlichen Mitarbeitern gegeben sein, um Ausgewogenheit und Vielfalt zu gewährleisten.

Die gegenseitige Unterstützung der verschiedenen Generationen muss anerkannt und honoriert werden.

Schulen & Kindergärten

  • Bildungsscheck-Modell wie in den Niederlanden oder in Schweden: die Schulen und Kindergärten werden nicht direkt von der öffentlichen Hand finanziert, sondern die Eltern erhalten Bildungsschecks, die sie beim Kindergarten und der Schule ihrer Wahl einlösen können, egal ob öffentlich oder privat.
  • Ergänzend zur Zentralmatura soll es auch am Ende der vierten und der achten Schulstufe eine staatlich vorgegebene Prüfung geben, die die Kenntnisse der Schüler überprüft (ähnlich den SAT-Tests in den USA). Damit wird auch die Leistungsfähigkeit der Schulen überprüft. Die Eltern sollen im Internet einsehen können, wie gut die Schüler der jeweiligen Schulen abschneiden (statistische Daten, nicht persönliche Daten der einzelnen Schüler)
  • Lehrer und Kindergärtner sollen auch in jenen Schulen und Kindergärten, die in öffentlichem Eigentum stehen, nach dem Dienstrecht für Privatangestellte angestellt werden.
  • Personalhoheit für Direktoren

Universitäten

Die Universitäten sollen sich über Studiengebühren finanzieren

Österreichische Studenten erhalten einen Uni-Scheck den Sie bei der Universität ihrer Wahl, egal ob öffentlich oder privat, zur Bezahlung der Studiengebühren verwenden können (Mindest- Studienerfolg vorausgesetzt). Die Höhe des Schecks wird Studienrichtung-abhängig variieren, weil unterschiedliche Studienrichtungen unterschiedlich hohe Studiengebühren haben werden.

Banken

  • Banken sollen wieder wie ganz normale Privatunternehmen und nicht als staatsnahe Institutionen behandelt werden.
  • Staatliche Behörden sollen Banken nicht mittels überschießender Vorschriften und Interventionismus mikromanagen. Banken sollen wieder die Freiheit haben, innovativ zu sein und sich Wettbewerbsvorteile zu erarbeiten.
  • Bei Bankfusionen und –übernahmen im Inland muss nicht nur bedacht werden, dass keine marktbeherrschenden Stellungen erreicht werden dürfen, sondern auch, dass keine Konglomerate entstehen dürfen, die so groß sind, dass der Staat geneigt wäre diese im Ernstfall zu retten. („Too big to fail is too big to exist“).
  • Schaffung eines Banken-Konkursrechts für Banken nach schweizerischem Vorbild, um im Falle eines Falles eine geordnete Liquidierung einer Bank ohne dramatische Auswirkungen auf die übrige Wirtschaft zu ermöglichen.
  • Trennung von klassischem Bankgeschäft und Investmentgeschäft nach dem Vorbild des Glass-Steagall Act, der in den USA von 1933 bis 1999 für einen finanziell soliden Bankensektor gesorgt hat. Banken dürfen Eigenhandel und sonstige Eigeninvestments nicht mehr selbst, sondern nur mehr in ausgegliederten Investmentgesellschaften betreiben. Banken dürfen solche Investmentgesellschaften - unabhängig davon ob diese konzernintern oder -extern sind - nur noch in einem Ausmaß finanzieren, das sicherstellt, dass selbst im Konkursfall alle Investmentgesellschaften maximal 10% des Eigenkapitals der Bank ausfallsgefährdet wären. Investmentgesellschaften sollen weder Zugang zur Einlagensicherung noch zu Zentralbankgeld erhalten.
  • Bund, Länder und Gemeinden dürfen keine Anteile an Banken halten und auch nicht für solche haften.
  • Eine europäische Einlagensicherung (= Österreich haftet auch für Bankrisiken in anderen Ländern) ist abzulehnen.

Verkehr

Verkehr ist der Motor der Wirtschaft und des Wohlstandes. Der Transport von Personen und Gütern aller Art muss zeitsparend, effizient und kostengünstig sichergestellt werden, um es der Wirtschaft zu erlauben, sich bestmöglich zu entfalten und den Menschen die Zeit für die Bewältigung von Wegstrecken auf ein machbares Minimum zu verkürzen.

Wir Freisinnige treten für die freie Wahl des Verkehrsmittels ein. Es soll jeder Person selbst überlassen werden, wie sie Wege zurücklegen möchte, mit welchen Mitteln sie Güter transportieren lassen will.

Die Förderung oder Bevorzugung ausgewählter Transportarten ist nicht Aufgabe des Staates. Dieser hat nur die Aufgabe, die Verkehrs-Infrastruktur in zeitgemäßem Umfang und Qualität sicherzustellen und für Kostenwahrheit im Verkehr zu sorgen. Für die überregionale Verkehrsinfrastruktur haben verbindliche Zielpläne zu bestehen. Fehlplanungen, Fehlbauten und Verschwendung von Geld durch dauernde Abänderungen von Infrastrukturprojekten sind dadurch zu vermeiden.

Die überregionale Verkehrsplanung hat unter Berücksichtigung der Lebensqualität betroffener Anrainer und des Natur- und Landschaftsschutzes nach dem Stand der Wissenschaft, aber unter strikter Beachtung von Kosten, zu erfolgen.

Die Prüfverfahren für überregionale Verkehrs-Infrastrukturmaßnahmen müssen vereinfacht werden, die uferlosen und schwammigen Umwelt-Prüferfordernisse sind zu straffen. Das Gleiche gilt für das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz selbst, dessen Erfordernisse nicht nur in Hinblick auf Infrastrukturprojekte deutlich zu straffen sind.

Straßenzüge und Verkehrsbänder und Bahnstrecken, die bereits bestanden haben und wieder errichtet werden oder die in ihrer Leistungsfähigkeit, Trassierung und Infrastrukturbauten verbessert werden, bedürfen keinerlei weiterer behördlichen Genehmigungsverfahren, insbesondere keinerlei neuerlicher Umweltverträglichkeitsprüfung.

Der Errichter hat in diesen Fällen dafür einzustehen, daß die Bauten allen Anforderungen der Sicherheit, den Normen der Bauausführung und der Straßenverkehrsordnung / Eisenbahnbetriebsordnung genügen. Weitere Auflagen bestehen nicht.

Der Instanzenzug bei Neuerrichtungen ist auf eine einmalige Einspruchsmöglichkeit zu beschränken. Das jahrzehntelange Verzögern durch immer neue querulatorische Eingaben, mit dem wichtige Verkehrsprojekte verteuert und die Herstellkosten erhöht werden, muss unmöglich gemacht werden.

Um Personen und Warenströme sicher zu lenken, ist eine Entflechtung des Verkehrs zur Grundlage zu machen. Das bedeutet dort wo es möglich ist, Fußgängerverkehr, Fahrradverkehr, motorisierten Verkehr und Schienenverkehr baulich zu trennen. Eine gleichberechtigte Vermischung von Verkehrsarten hat zu unterbleiben.

Der Güterumschlag zwischen Schiff, Bahn und Straße hat jeweils auf dem effizientesten und modernsten Stand der Technik gehalten zu werden, um unserer Wirtschaft Zeit- und Kostenvorteile zu verschaffen. Die Vorgaben dafür festzulegen und die Umsetzung zu erleichtern, ist eine staatliche Aufgabe, Planung, Errichtung und Betrieb der Umschlagstellen sind Angelegenheit der privaten Hand.

Straßenverkehr

Die staatlichen Behörden haben grundsätzlich Maßnahmen zu fördern, die der Flüssigkeit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs dienen. Ideologisch motivierte Beeinträchtigungen und Behinderungen des Straßenverkehrs (Ampelschaltungen, die den Verkehrsfluss vorsätzlich hemmen; Anbringung von Einbauten oder Gegenständen, die die Fahrbahn teilweise sperren) sind zu verbieten.

Das hochrangige Straßennetz ist entlang vielbefahrener Routen auszubauen um Orte wo immer möglich vom Durchzugsverkehr zu entlasten.

Verkehrsbeschränkungen: Es soll keine wie immer geartete Berechtigung der Länder geben, Verkehrsbeschränkungen gleich welcher Art auf Bundesstraßen, Schnellstraßen und Bundesautobahnen zu verhängen. Diese Maßnahmen sind ausschließlich dem Verkehrsminister vorbehalten.

Sofortiges Ende der inflationären Aushebelung der vom Gesetzgeber normierten Geschwindigkeit im Ortsgebiet durch willkürlich verhängte Zonen mit Geschwindigkeitsbeschränkung, die in 90% der Fälle einer reinen Behinderung der Autofahrer aus ideologischen Gründen dienen, jedoch in keinerlei Zusammenhang mit besonderer Gefährdung oder Hintanhaltung von Schäden gleich welcher Art durch den Verkehr stehen. Derartige Beschränkungen dürfen keinesfalls mehr als 10% der Straßenkilometer eines Ortsgebietes umfassen, da sie die Ausnahme zu bleiben haben, wie auch in der StVO vorgegeben.

Kostenwahrheit im Straßenverkehr

Für die Benutzung von Straßen, die vom Staat errichtet und betreut werden, kann eine angemessene Benützungsgebühr verlangt werden. Diese hat die Kosten, die der Allgemeinheit durch diese Nutzung entstehen, zu ersetzen. Da der motorisierte Personen-Individualverkehr weit mehr an Steueraufkommen (MwSt., Kfz-Steuer, motorbezogene Versicherungssteuer, Normverbrauchsabgabe, Mineralölsteuer) leistet, als er Kosten verursacht, ist die Kfz-Steuer für jedes zugelassene Kraftfahrzeug, das auf Autobahnen und Autostraßen verwendet werden darf um den Betrag des Preises der Jahres-Mautvignette zu senken. Für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen muss eine Jahres-Mautvignette genügen, da auch nur ein Fahrzeug gleichzeitig genutzt werden kann. Die Steuerleistung des motorisierten Individualverkehrs ist für Leistungen für und aus diesem zweckgebunden zu verwenden.

Zusätzliche Mautgebühren dürfen nur auf Straßen eingehoben werden, die von privater Hand errichtet und erhalten werden.

Eine kilometerabhängige Maut für PKW und LkW unter 3,5 t Gesamtgewicht auf dem höherrangigen Straßennetz – sofern dies von staatlicher Seite errichtet wurde – lehnen wir ab, da deren Kosten durch direkte Steuern bereits gedeckt sind und ein derartiges Mautsystem eine vollständige Überwachung der Fahrzeuglenker erlauben würde. Ebenso wird eine kilometerabhängige, elektronisch überwachte Maut abgelehnt, da sie zur lückenlosen Überwachung des Staatsbürgers verwendet werden kann.

Die Berechnungen v.a. der externen Kosten des LKW-Verkehrs durch Fachleute kommen je nach Modell zu unterschiedlichen Summen. Fest steht allerdings: Der gewerbliche Gütertransport auf der Straße trägt derzeit die durch ihn entstehenden Kosten nur zum Teil. Derzeit wird in seriösen Berechnungen davon ausgegangen, dass der LKW-Verkehr auf Autobahnen und Autostraßen 52% seiner Kosten bezahlt, auf dem Rest des Straßennetzes, wo er keine Maut bezahlt sind es nur mehr 43%. Die externen Kosten des LKW-Verkehrs – ohne Hinzurechnung von Kosten für Infrastruktur, die nur für diesen errichtet und gewartet werden muss – betragen nach aktuellem Stand der Wissenschaft und Forschung etwa 1,39 ct. / Tonnenkilometer (tkm).

Hier muss somit noch der Aufwand, der an der Infrastruktur (Fahrbahndeckenstärke, Brücken, Dimension von Raststätten, durchfahrsichere Fahrbahnteilung usw.) durch den Schwerverkehr überhaupt getrieben werden muss, sowie der schnellere Verschleiß der Infrastruktur durch die Schwerfahrzeuge abgegolten werden. Dazu kommen die durch den LKW-Verkehr verursachten Staus und deren Folgekosten und das tödliche Risiko. An 14% der tödlichen Unfälle sind LKW beteiligt obwohl sie nur etwa 8 % aller motorisierten Verkehrsteilnehmer stellen. Auch die Unfall-Folgekosten sind pro Fall weit höher als bei Unfällen mit PKW.

Schienenverkehr

Die Schieneninfrastruktur hat, soweit sie vom Staat errichtet wurde, in staatlicher Hand zu verbleiben. Die Abgabe an Dritte (z.B. „Sell and Lease back-Abkommen“ ist verboten). Umgekehrt muss alles, was privat errichtet wurde auch privat bleiben. Der Staat darf für Kosten privater Betreiber nicht aufkommen. Die Güter- und Personenverkehrsdienstleistungsgesellschaften der ÖBB sollen privatisiert werden.

Binnenschifffahrt

Der Transport auf Wasserstraßen ist hinsichtlich seiner externen Kosten von etwa 0,15 ct. / tkm am effizientesten. Wasserstraßen „verbrauchen“ auch keine Landschaft, Schüttgüter können zu günstigsten Konditionen transportiert werden.

Österreich hat mit der Donau eine internationale Binnenwasserstraße hoher Leistungsfähigkeit in der Hand.

Es ist sicherzustellen, dass auf der österr. Donau die von den Vor- (Main-Donau Kanal) und Nachlaufstrecken normierte Fahrrinnentiefe eingehalten wird und ein reibungsloser Ablauf der Schiffstransporte sichergestellt ist.

Luftverkehr

Die Anbindung an das internationale Luftverkehrsnetz ist für moderne Volkswirtschaften essentiell. Der Betrieb und Ausbau von Flughäfen hat daher den gleichen Stellenwert, wie der Ausbau der sonstigen Verkehrsinfrastruktur. Die Überwachung und Regelung des Luftverkehrs sind eine Aufgabe unter staatlicher Aufsicht. Es ist jedoch nicht Aufgabe des Staates, Flughäfen zu errichten oder zu betreiben, Eigentümer oder Teilhaber eines Flughafens zu sein.

Projekte zum Ausbau oder zur Modernisierung bestehender Flughäfen sind zu erleichtern. So braucht der Flughafen Wien dringend eine dritte Piste, deren Bau durch eines absurdes Endlosverfahren seit vielen Jahren verschleppt wird.

Umweltschutz

Österreich verfügt bereits über ausreichende Gesetze zum Schutz von Luft, Wasser, Boden und Natur.

Um den exzessiven Bodenverbrauch einzudämmen, sollten die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen überarbeitet werden. Es sollen passende marktwirtschaftliche Anreize gesetzt und Fehlanreize, wie jene durch die Kommunalsteuer sollen beseitigt werden.

Verfassung

  • Die österreichische Verfassung muss immer Vorrang vor internationalen Vereinbarungen haben, inklusive EU-Recht und der EMRK.
  • Wir fordern eine entrümpelte Verfassung ohne Staatszielbestimmungen, die eine Quelle der Rechtsunsicherheit sind.
  • Die derzeit in der Verfassung verankerte Zwangsmitgliedschaft in den Kammern soll ersatzlos gestrichen werden.
  • Der Bundesrat soll abgeschafft werden. Die Kompetenzen von Bund, Ländern und Gemeinden sollen entflochten werden.
  • Es soll eine direkte Demokratie nach schweizerischem Vorbild eingeführt werden.

EU-Austritt / Öxit

Aus der Union der 4 Grundfreiheiten, der Österreich im Jahr 1995 beigetreten ist, ist eine Union der Unfreiheit geworden, die Freiheit und Selbstbestimmung der Bürger und Mitgliedstaaten immer stärker beschneidet. In der Tat stehen viele unserer Ziele im Widerspruch zum EU-Recht.

Die ultralockere Geldpolitik der EZB führt zu dazu, dass die Menschen für ihr Erspartes keine Zinsen mehr erhalten und das Geld wegen der hohen Inflation rasch an Wert verliert. Hinzu kommt, dass Österreich derzeit jedes Jahr etwa 3,8 Milliarden Euro ins EU-Budget einzahlt. Zusätzlich hat die EU nun begonnen sich zu verschulden, was die Belastung für zukünftige Steuerzahler weiter erhöht.

Daher streben wir ein EU-Austrittsreferendum an, der zu einem EU-Austritt Österreichs (kurz: Öxit) führen möge.

Was kommt nach dem Öxit?

Für eine kleine, offene Volkswirtschaft wie Österreich ist der Handel mit Waren und Dienstleistungen mit anderen Staaten von großer Bedeutung. Ohne Abschluss von spezifischen Freihandelsverträgen erfolgt der Rahmen auf Basis der Regeln der Welthandelsorganisation (WTO), das betrifft beispielsweise den Handel mit Österreichs zweitgrößtem Exportmarkt, den USA. Zwecks Erleichterung und Vertiefung der Handelsbeziehungen schließen Staaten Freihandelsverträge auf bilateraler Basis ab. So hat z.B. Großbritannien im Zuge des Brexits Freihandelsverträge mit der EU und einer Vielzahl von Staaten abgeschlossen. Zusätzlich gibt es Handelsorganisationen, deren Regeln dafür sorgen, dass die Mitgliedstaaten der Organisation untereinander besonders ungehindert handeln können, hinzukommt, dass diese Organisationen für ihre Mitglieder Freihandelsverträge mit Drittstaaten abschließen.

In Europa gibt es zwei solcher Handelsorganisationen, die EU und die EFTA. Derzeit ist die EU mit 27 Mitgliedern die größere Organisation, während die EFTA derzeit nur vier Mitglieder hat (Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island). Bis 1973 hatte die EFTA übrigens mehr Mitglieder als die EU, d.h. Mitglieder von Handelsorganisationen kommen und gehen. Österreich war von 1960 bis 1994 Mitglied der EFTA und ist 1995 der EU beigetreten. Die EFTA ist eine Handelsorganisation souveräner Staaten, keine politische Union, die Souveränität der Mitgliedstaaten wird nicht begrenzt, so steht es den Mitgliedstaaten auch frei bilaterale Handelsverträge mit Drittstaaten abzuschließen. Die EU ist nicht nur eine Handelsorganisation, sondern auch eine immer engere und beengendere politische Union, die die Souveränität der Mitgliedstaaten immer stärker aushöhlt. EU-Mitgliedstaaten dürfen beispielsweise keine bilateralen Handelsverträge mit Drittstaaten abschließen, der Abschluss von Handelsverträgen ist das alleinige Privileg der EU.

Es wäre sinnvoll, dass Österreich unmittelbar im Anschluss an einen EU-Austritt wieder der EFTA beitreten würde. Österreich würde damit, vom ersten Tag, an von den bestehenden Freihandelsverträgen der EFTA profitieren und gemeinsam mit den EFTA-Partnern wäre Österreich in einer stärkeren Position zusätzliche Freihandelsverträge zu verhandeln als auf sich alleine gestellt zu sein.

Im Verhältnis zur EU haben diejenigen europäischen Staaten, die Mitglieder der EU sind, unterschiedliche Modelle gewählt. Hier präsentieren wir exemplarisch drei Modelle, alle drei wären für Österreich besser als die derzeitige EU-Mitgliedschaft:

Die zentrale Grundlage der Handelsbeziehungen der Schweiz mit der EU ist der Freihandelsvertrag von 1972. Zusätzlich wurden mit der EU eine Serie von bilateralen Verträgen abgeschlossen. So nimmt die Schweiz an der Personenfreizügigkeit teil: EU-Bürger können weitgehend ungehindert in der Schweiz arbeiten und umgekehrt. Weiters ist die Schweiz assoziiertes Schengen-Mitglied d.h. es gibt im Reiseverkehr zwischen der EU und der Schweiz keine Grenzkontrollen.

Norwegen ist über das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (Nicht-EU-Mitglieder: Norwegen, Island und Liechtenstein) eng an den Binnenmarkt an der EU angebunden. Die Anbindung sieht zwar nicht generell die Übernahme von EU-Recht vor, sehr wohl aber in Fragen, die den Binnenmarkt betreffen. Für Streitigkeiten, die ihren Ursprung in Norwegen, Island oder Liechtenstein haben, ist der EFTA-Gerichtshof zuständig, für jene die Ihren Ursprung in der EU haben ist der EuGH zuständig.
Im Zuge des EU-Austritts 2021 hat das Vereinigte Königreich ein Handels- und Kooperationsabkommen mit der EU abgeschlossen, das im Kern ein Freihandelsvertrag ist. Ein übergeordnetes Gericht gibt es nicht. Großbritannien hat weder eine Personenfreizügigkeit mit der EU vereinbart, noch ist es Schengen-Mitglied.

Unsere bevorzugte Variante hinsichtlich der Handelsbeziehungen mit der EU und Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind, ist eine Mischung des britischen und des schweizerischen Modells:

    • EFTA-Beitritt (ein Beitritt ist für ein kleines Land für Österreich deutlich nützlicher als für Großbritannien und ist auch nicht mit Souveränität-Verlusten verbunden)
    • Abschluss eines bilateralen Freihandelsvertrages mit der EU (wobei als Vorlagen z.T. die Freihandelsverträge der Schweiz, des Vereinigten Königreichs und Kanadas mit der EU dienen können)
    • Abschluss ergänzender, bilateraler Abkommen mit der EU, sofern der Nutzen deutlich höher ist, als die negativen Begleiterscheinungen – eine enge Beziehung ist kein Selbstzweck.
    • Keine Personenfreizügigkeit (die Zuwanderungspolitik Österreichs soll sich zukünftig einerseits an den Erfordernissen des Arbeitsmarktes und an den Integrationsmöglichkeiten orientieren – infolge des ultralockeren Migrations- und Asyl-Politik seit dem EU-Beitritt leidet Österreich unter einem massiven Integrationsrückstau).
    • Keine Schengen-Mitgliedschaft, denn nur wenn wir die Kontrolle über unsere Grenzen haben, können wir die illegale Einreise von Asylwerbern ebenso wirksam unterbinden wie Australien oder Israel.

Wie gesagt, sind alle oben genannten Varianten der Gestaltung des Verhältnisses mit der EU besser als die EU-Mitgliedschaft. Zunächst geht es darum, ein EU-Austritts-Referendum zu organisieren. Nach einer Entscheidung für den Öxit müsste Österreich das Verfahren für den EU-Austritt gem. Art. 50 einleiten, zwei Jahre danach würde der EU-Austritt in Kraft treten. Nach einer positiven Austrittsentscheidung müsste die österreichische Bundesregierung entscheiden, welches zukünftige Verhältnis man mit der EU anstrebt und die Verhandlungsstrategie definieren. Sicher ist nur eines: mit dem Öxit wird Österreich wieder frei.

Gleichzeitig mit dem EU-Austritt soll der Euro im Verhältnis 1:1 gegen einen neu zu schaffenden österreichischen Franken (ATF) getauscht werden. Die österreichische Nationalbank soll eine Geldpolitik betreiben, die der Geldwertstabilität wieder höchste Priorität einräumt und enge Kontakte mit den Nationalbanken anderer stabilitätsorientierter Staaten (wie z.B. der Schweiz, Tschechien, Polen oder Schweden) pflegen, die ebenfalls unter Nachbarschaft mit der Eurozone und der hochproblematischen ultralockeren Geldpolitik der EZB leiden.

Der EU-Austritt wäre auch mit einer gigantischen Entrümpelung der österreichischen Rechtsordnung verbunden, weil mit dem Austritt die EU-Grundrechtecharta, Europäische Sozialcharta und die EU- Verordnungen außer Kraft treten würden. EU-Richtlinien würden indirekt in Kraft bleiben, weil diese mittels nationalen Gesetzen ins nationale Recht übergeführt wurden, mit dem EU-Austritt erhält jedoch der Nationalrat wieder die Freiheit diese Gesetze zu ändern oder außer Kraft zu setzen.

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